Wie viel Rente bekomme ich?Digitale Rentenübersicht soll alles auf einen Blick zeigen

Lesezeit 3 Minuten
Der jährliche Rentenbescheid soll bald auch komplett digital abrufbar sein. 

Der jährliche Rentenbescheid soll bald auch komplett digital abrufbar sein. 

Köln – Ein kompliziertes Thema soll bald deutlich einfacher werden: Mit Hilfe einer digitalen Rentenübersicht sollen sich Bundesbürger künftig über ihre gesamten Versorgungsansprüche im Alter informieren können – also aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der privaten Vorsorge, vor allem durch Lebensversicherung, einschließlich Riester- und Rürup-Rente.

Das Gesetz ist verabschiedet, die „Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht“ hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ein Steuerungsgremium und fünf Fachbeiräte sollen sicherstellen, dass die Spitzenverbände der Anbieter, Experten und Verbraucherschützer in die Entscheidungen eingebunden werden.

Unterschieden wird zwischen unverfallbaren Anwartschaften, die aktuell schon garantiert sind, und dem, was bis zum Rentenalter zusätzlich erreicht werden kann (Prognose). Differenziert wird auch nach Art der Auszahlung als Einmalbetrag oder laufende Rente. Standmitteilungen in Papier sind in der Renten- und Lebensversicherung sowie in Teilen der bAV längst vorgeschrieben. Die Angaben müssen jedoch in Form und Umfang so angepasst werden, dass sie einem einheitlichen Mindeststandard entsprechen.

Kompletter Überblick aufgrund der Komplexität schwierig

Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), sagt, angesichts der Vielzahl an Produkten der Altersvorsorge sei es nicht einfach, einen kompletten Überblick mit einheitlichen Angaben über garantierte und prognostizierte Leistungen zu geben.

Erste Grundrenten-Bescheide verschickt

Nach langer Verzögerung sind die ersten Bescheide für die Grundrente verschickt worden. Sie gehen zuerst an Neurentnerinnen und Neurentner, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund am Montag mitteilte. „Da bei insgesamt 26 Millionen Renten geprüft werden muss, ob der Zuschlag gezahlt werden kann, werden die letzten Fälle Ende 2022 abgearbeitet“, fügte die Behörde hinzu.

Die Grundrente war zum 1. Januar 2021 eingeführt worden. Bei der nun startenden praktischen Umsetzung werden die seither aufgelaufenen Ansprüche rückwirkend ausgezahlt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wertete die Grundrente am Montag erneut als einen „sozialpolitischen Meilenstein“. Von der neuen Leistung würden 1,3 Millionen Menschen profitieren, vor allem Frauen. „Die Grundrente ist eine Frage des Respekts und sorgt für mehr Leistungsgerechtigkeit“, hob der Minister hervor.

Die Rentenversicherung unterstrich, dass sich niemand melden muss, um Grundrente zu bekommen. Es werde automatisch ermittelt, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Zielgruppe der Grundrente sind Menschen, die lange gearbeitet haben, wegen geringer Löhne aber nur wenig Rente bekommen. Geringverdiener erhalten nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. (afp)

Allein in der bAV gebe es verschiedene Versorgungsformen. So hätten rund 50000 Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zugesagt (Direktzusage). Hinzu kämen etwa 45000 Unterstützungskassen, außerdem viele Pensionskassen und Pensionsfonds sowie die Direktversicherung, eine Lebensversicherung zugunsten der Arbeitnehmer.

Laut der Deutschen Rentenversicherung soll es auch Informationen zur Absicherung von Invalidität und Hinterbliebenen sowie darüber geben, ob auf eine Leistung dem Grunde nach Steuern oder Sozialabgaben zu entrichten sind. Nicht ausgewiesen würden Produkte der Vermögensbildung, die nicht eindeutig der Alterssicherung dienten, wie etwa Immobilien.

Daten dürfen nicht zentral gespeichert werden

Aus Sicherheitsgründen sollen die Daten nicht zentral gespeichert werden. Vielmehr sollen sie erst bei Bedarf von den einzelnen Versorgungseinrichtungen abgerufen werden. Geplant ist für 2022 ein Modellprojekt mit freiwilliger Teilnahme der Leistungsträger. Später wird die Teilnahme zum großen Teil verpflichtend.

Ein Sprecher der Lebensversicherer sagt, der Überblick müsse möglichst vollständig sein, und die Betroffenen müssten rechtzeitig über ihre Ansprüche informiert werden, damit sie Lücken in den Alterseinkünften durch zusätzliche Vorsorge füllen könnten. Es sei auch ratsam, wenn es soweit sei, durch Werbung auf das Rentenportal aufmerksam zu machen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Allerdings ist auch sicherzustellen, dass nicht etwa Unbefugte sich Einblick in die Alterseinkünfte anderer Personen verschaffen können. Eine Zugangskontrolle zum Portal könne, so heißt es, über die Steuer-Identifizierungs-Nummer ausgeübt werden. Die bisherigen Standmitteilungen in Papier sollen parallel beibehalten werden.

Rundschau abonnieren