Nach ProbetrainingKölnerin verklagt Fitnessstudio wegen Muskelkater

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Fitnessstudio Symbolbild

Eine Frau im Fitnessstudio. (Symbolbild)

Köln – Für Muskelkater gibt es kein Schmerzensgeld. So lautet das Urteil des Landgerichts in einem kuriosen Fall. Eine Frau hatte die Betreiberin eines Fitnessstudios auf 5500 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil sie nach dem Training unter Muskelkater und Belastungskopfschmerzen gelitten hatte und noch bis heute leide.

Im November 2015 hatte die Klägerin ein Probetraining mit der ESM-Methode absolviert, bei der mit elektrischen Impulsen das Muskelwachstum angeregt werden soll. Bereits während des Trainings hatte die Klägerin über Schmerzen und Unwohlsein geklagt, was die Beklagte aber als normal bezeichnet habe.

Klägerin sagt, ihre Nieren seien in Gefahr gewesen

Zudem, so die Klägerin weiter, habe sie im Blut einen erhöhten Enzymwert ausgewiesen, der für einen Abbau von Muskelfasern gesprochen habe. Wegen des erhöhten Enzymwerts habe ferner die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam aber zu dem Ergebnis, dass trotz des erhöhten Enzymwerts keine Gefahr bestanden habe. Auch die dauerhaften Kopfschmerzen, Schlafstörungen und die Gliederschmerzen seien nicht auf das ESM-Training zurückzuführen. Die Frau habe die Tage nach dem Training schlicht und einfach unter heftigem Muskelkater gelitten, so das Gutachten.

Für Muskelkater gibt es aber kein Schmerzensgeld.

Begründung: Muskelkater und Belastungskopfschmerzen sind Beeinträchtigungen, wie sie nach jeder sportlichen Betätigung zu erwarten sind und die üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen werden. (bks)

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