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Leserfragen an die AltenhilfeWer bekommt ein Heimtaschengeld?

2 min
Wenigstens einen geringen Barbetrag sollten Pflegeheimbewohner im Monat zur freien Verfügung haben - egal, ob das Sozialamt oder die Kinder dafür aufkommen.

Wenigstens einen geringen Barbetrag sollten Pflegeheimbewohner im Monat zur freien Verfügung haben - egal, ob das Sozialamt oder die Kinder dafür aufkommen.

Leser und Leserinnen fragen - die Altenhilfe antwortet. Heute: Wer bekommt ein Heimtaschengeld?

Was bewegt Senioren? Bei der Telefonaktion der Rundschau-Altenhilfe gab es einen Eindruck davon. In loser Folge greifen wir einige der Anliegen auf und liefern Informationen zum jeweiligen Thema.

„Wer bekommt eigentlich Taschengeld ausgezahlt?“, fragte eine Heimbewohnerin am Telefon.

Das so genannte Heimtaschengeld wird vom Sozialamt gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewohner oder die Bewohnerin vom Sozialamt „Hilfe zu Pflege“ bezieht. Diese bekommen Menschen, die die Kosten für das Pflegeheim nicht selbst bezahlen können und die auch keine Angehörigen haben, die dafür aufkommen können.

Das Heimtaschengeld heißt offiziell „Barbetrag“

Diese Menschen sollen sich einen kleinen Betrag im Monat bar auszahlen lassen können. Die offizielle Bezeichnung ist deshalb nicht „Heimtaschengeld“, sondern „Barbetrag“. Über diesen Betrag dürfen sie frei verfügen, zum Beispiel für Duschgel oder einen Friseurbesuch.

Der Barbetrag muss laut Gesetz seit Januar 2024 mindestens 152,01 Euro betragen. Zusätzlich gibt es eine monatliche Bekleidungspauschale von 37,39 Euro. Mehr steht Sozialhilfe-Empfängern in Pflegeheimen dann aber auch nicht zur Verfügung – die ganze Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ und auch das geringe eigene Einkommen, wenn vorhanden, werden für die Kosten des Heimes gebraucht.

Altenhilfe unterstützt bei größeren Anschaffungen

Immer wieder erreichen die Rundschau-Altenhilfe deshalb Anträge, weil das Heimtaschengeld nicht für notwendige Ausgaben reicht – Winterstiefel, eine Brille, Hörgeräte oder Zahnprothesen.

Wer übrigens die Heimkosten selbst aufbringen kann, dann aber nichts mehr übrig hat, kann „Hilfe zur Pflege“ auch beantragen, um Heimtaschengeld zu bekommen.

Auch Angehörige sollten für Taschengeld sorgen

Es gibt allerdings auch den Fall, dass Söhne oder Töchter für das Pflegeheim zahlen. Ab einem Einkommen von 100 000 Euro brutto im Jahr werden sie herangezogen, wenn das Geld der Eltern nicht reicht. Denen dann auch noch einen bestimmten Barbetrag zur Verfügung zu stellen, gerät leicht in Vergessenheit.

„Aber das geht nicht“, meint Seniorenberaterin Elisabeth Igelmund-Schmidt. Die Senioren und Seniorinnen bräuchten einen kleinen Betrag, über den sie selbst verfügen könnten – selbst wenn die Angehörigen Ausgaben für Hygieneartikel, Kleidung oder Friseur übernehmen. (sab)