Deutschland hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten, um Missbrauch und Gesundheitsrisiken wie Bewusstlosigkeit und neurologische Schäden einzudämmen.
Bestätigung im BundesratEndlich ein Lachgasverbot für Minderjährige!

„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, sagt die Bundesgesundheitsministerin. (Smybolbild)
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Eigentlich sind Drogen für Jugendliche in Deutschland schwer zu bekommen. Lachgas hingegen konnten Jugendliche bislang ohne Altersbeschränkung einfach in Tankstellen, Kiosken, Drogeriemärkten, Supermärkten und an Automaten kaufen – und dass das äußerst beliebt ist, scheinen Lehrer, Eltern und vor allem die Politik erst viel zu spät mitbekommen zu haben.
Dabei ist es kein neues Phänomen, Lachgas als Droge zu missbrauchen. Eigentlich ist das Gas dazu gedacht, beispielsweise Schlagsahne aufzusprühen. Wenn man es einatmet, aktiviert es im Gehirn Opioidrezeptoren, wodurch Endorphine ausgeschüttet werden. Außerdem setzt ein kurzzeitiges Gefühl von Entspannung ein. Unter Zahnärzten ist das Mittel – dosiert und mit Sauerstoff vermischt – deshalb schon länger beliebt: Es narkotisiert, hemmt den Würgereiz und nach wenigen Minuten ist der Patient wieder bei klarem Verstand.
Lachgas: Konsum beliebt – aber gefährlich
Unter Jugendlichen ist das Gas aus ähnlichen Gründen beliebt. In der repräsentativen Befragung in Frankfurt beispielsweise gaben vor zwei Jahren bereits 14 Prozent der 15- bis 18-Jährigen an, schonmal Lachgas konsumiert zu haben – meist, indem das farblose Gas ohne Sauerstoff über einen Luftballon inhaliert wird. Schon in den 2000er-Jahren war der Konsum in der Techno- und Rave-Szene beliebt, spätestens seit den 2010er-Jahren liegen die kleinen silbernen Kapseln auf vielen Schulhöfen, Spielplätzen und Sportplätzen verstreut.
Das ist hochgefährlich: Da beim Einatmen von Lachgas kein Sauerstoff in den Körper gelangt, droht Bewusstlosigkeit. Die extrem niedrige Temperatur des Gases kann außerdem zu Erfrierungen an Händen, Lippen, Mund und Lungen führen. Und weil der Rausch nur kurz anhält, kann der oft exzessive Konsum auch zu dauerhaften neurologischen Schäden wie Lähmungserscheinungen, Hirnschäden, Taubheitsgefühlen und zu Gangstörungen führen.
Jetzt hat der Bundesrat endlich gehandelt: Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Erwachsene dürfen das Gas an Automaten oder im Versandhandel gar nicht mehr und in Geschäften maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm kaufen. Zum Vergleich: Aktuell lassen sich bis zu 2 Kilogramm der Partydroge legal im Kiosk kaufen, die nötigen Ballons bekommt man vielerorts direkt mit dazu. Ab April 2026 wird sich das nun ändern, in spätestens fünf Monaten also Schluss mit der Lachgas-Abgabe an Jugendliche. Und das ist höchste Zeit!

