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LachgasZweifel an der Wirksamkeit des Verkaufsverbots an Minderjährige in Köln

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Eine Lachgas-Flasche im Vordergrund, ein Konsument im Hintergrund.

Über Luftballons wird Lachgas inhaliert. (Symbolbild)

Seit dem 17. Juni ist in Köln die Abgabe von Lachgas an Minderjährige verboten. Doch was hat sich damit geändert?

Obwohl der Beschluss schon in der Ratssitzung am 27. Mai fiel, hat es etwas gedauert, ihn umzusetzen. Doch seit der Mitteilung im Amtsblatt vom 17. Juni ist in Köln die Weitergabe von Lachgas an Personen unter 18 Jahren verboten. 

Mit einer ordnungsbehördlichen Verordnung regelt die Stadt Köln das Verbot der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet. Wer die Verordnung missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Dabei gilt das Verbot nicht nur für Verkäufe, sondern auch für eine unentgeltliche Weitergabe.

In der Verordnung heißt es: „Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Vom Verbot umfasst ist auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.“

Kaum Änderung bei den Kioskauslagen

Obwohl das Verbot nun schon wochenlang in Kraft ist, ist im Straßenbild keine auffällige Änderung festzustellen. Nach wie vor haben viele Kioske ihre Schaufenster mit Lachgasflaschen dekoriert. Dass sie wirklich einen Altersnachweis einfordern, bezweifelt beispielsweise Ruth Wennemar vom Bürgerverein Kölner Eigelstein. „Wer soll das kontrollieren?“, fragt sie rhetorisch. Die Stadt teilte am Donnerstag auf Rundschau-Nachfrage mit: „Sollten beim Ordnungsamt Hinweise auf Verstöße eingehen, dass Lachgas an Jugendliche verkauft wird, wird denen nachgegangen. Derzeit werden Kioskbetreiber*innen verstärkt auf die neuen Regeln hingewiesen. Testkäufe sind geplant.“

In einer früheren Anfrage hieß es vonseiten der Stadt: „Das Ordnungsamt wird die Einhaltung ähnlich wie bei Alkohol und Zigaretten kontrollieren.“ 

Kurzer Rausch mit enormen Gesundheitsrisiken

Sie beobachte um den Eigelstein immer wieder Gruppen von Jugendlichen, die nach dem Konsum von Lachgas aufgekratzt seien, sagt Wennemar. „Sie tänzeln, machen Schattenboxen und fühlen sich eine kurze Weile offensichtlich stark und unverwundbar“, sagt Ruth Wennemar. Zuweilen würden auch Seitenspiegel von parkenden Autos abgetreten.

Seit Jahren wird (wie berichtet) der Konsum von Lachgas vor allem bei Jugendlichen immer beliebter. Sie inhalieren das Gas, das unter anderem für das Befüllen von Sahne-Sprüh-Flaschen genutzt wird, aus Luftballons. Der Effekt der sogenannten Partydroge: ein kurzer Rausch. Allerdings ein gefährlicher. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt vor schweren Folgen des Konsums. Sie reichten von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu bleibenden Hirnschäden.

Diese Gesundheitsrisiken betreffen selbstverständlich auch Menschen über 18 Jahren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Ralf Unna, hatte im Gespräch mit der Rundschau für ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Lachgas plädiert. Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau sagte: „Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas."