All jene politischen Akteure, die polemisieren, man könne in Deutschland nicht mehr sagen, was man denkt, hat das Bundesverwaltungsgericht nun eines Besseren belehrt: Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen. Und das, obwohl es erwiesenermaßen antisemitische, fremdenfeindliche und verschwörungstheoretische Erzählungen verbreitet. Ist das Urteil ein Skandal? Nein.
Politische Institutionen und Sicherheitsbehörden haben den Auftrag, extremistische Tendenzen in der Gesellschaft im Auge zu behalten und – wenn nötig – zu sanktionieren. In einem Rechtsstaat aber hat die Justiz, die über die Verfassung wacht, das letzte Wort. Tatsächlich ist das Verbot eines Mediums ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit. Deshalb setzt das Bundesverwaltungsgericht die Hürde dafür sehr hoch. Die Freiheit zur Meinungsäußerung könne nur beschnitten werden, wenn ein Verbot die einzige Möglichkeit sei, die Grundrechte aller zu schützen.
So bestätigen die obersten Richter jenes liberale Gesellschaftsmodell, das Neonazis, Reichsbürger, Identitäre und Verschwörungsschwurbler so gern sturmreif schießen würden. Anders als sie den Bürgern weismachen wollen, leben sie nicht in einer „unfreien Republik“, in der „Methoden wie in einem autoritären Polizeistaat“ herrschen. Indem der Rechtsstaat funktioniert, erweist sich der gefühlte Sieg der „Compact“-Macher unweigerlich auch als Niederlage.
Als multimediales Unternehmen wird die „Compact-Magazin GmbH“ sicher nicht davon Abstand nehmen, in aggressiv-kämpferischer Weise demokratiefeindliche und der Menschenwürde Hohn sprechende Positionen in die Gesellschaft zu tragen; sie werden auch mit richterlichem Segen nicht weniger widerlich.