Migrationsexperte Hannes Schammann blickt auf zehn Jahre „Wir schaffen das“ der Regierung Angela Merkel zurück – und bewertet die heutige Situation rund um die Migration in Deutschland. Der Arbeit der aktuellen Bundesregierung sieht er teilweise kritisch.
MigrationsexperteWie steht es um die Integration Geflüchteter in Deutschland?

Nach langer Flucht am Bahnhof von München angekommen: Ein Syrer und seine Tochter im September 2015.
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„Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das!“ – dieser Satz von Angela Merkel, ausgesprochen am 31. August 2015, ging um die Welt. Die Kanzlerin war fest davon überzeugt, die Flüchtlingskrise unter Kontrolle bringen zu können. Ist es gelungen? Wo steht Deutschland zehn Jahre später? Darüber sprach Thomas Ludwig mit Hannes Schammann, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Hildesheim.
Herr Schammann, welche Bilanz ziehen Sie zehn Jahre nach Merkels legendärem Satz – haben wir es geschafft oder sind wir geschafft?
Von beidem etwas.
Der Satz der Kanzlerin war von Zweckoptimismus gekennzeichnet, sehr pragmatisch. Also kein Akt der Menschlichkeit?
Das glaube ich nicht. Angela Merkel hat sich ja in den Jahren vorher überhaupt nicht dafür interessiert, ob eine Asylpolitik menschlich ist oder nicht. In der konkreten angespannten Lage ging es darum, das europäische Asylsystem zu stabilisieren. Es wirkte alles ein wenig chaotisch, aber letztlich hat man die Registrierung, die Unterbringung der vielen Menschen und auch die damit verbundenen Asylverfahren relativ gut hinbekommen, weil vor allem auch in den Verwaltungen der Landkreise professionelle Abteilungen eingerichtet wurden. Es gab Runde Tische zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, hier hat man sich schnell und unbürokratisch abgestimmt. Ehrenamtliche haben die Spitzen abgefedert. Hätten wir all diese Strukturen 2015/16 nicht geschaffen, hätte Deutschland die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine nach dem russischen Überfall 2022 nicht bewältigen können.
Und wie steht es um die Integration?
Die Arbeitsmarktbeteiligung von Geflüchteten ist insgesamt besser als vielfach diskutiert, das belegen die jüngst vorgelegten Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Sicherlich ist das noch ausbaufähig, vor allem bei Frauen. Insgesamt sind wir auf einem recht guten Weg, ohne sagen zu können, das haben wir schon geschafft. Deutschland hat stark auf den Spracherwerb gesetzt, also zuerst Sprachvermittlung, dann erst Eintritt in den Arbeitsmarkt, das ist auch unter Experten umstritten. Es scheint sich aber im europäischen Vergleich zu bewähren, weil die Betroffenen dann zwar etwas später einsteigen, aber höher qualifizierte Jobs ausüben können.
Wo sehen Sie Misserfolge?
Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt; und zwar nicht nur wegen Geflüchteter, sondern auch wegen der EU-Binnenmigration und aus Drittstaaten zugewanderter Fachkräfte. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten in den Ausländerbehörden weitgehend gleich geblieben. Und die Digitalisierung hat mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten. Da kann man sich die Lage ja ausmalen. Außerdem haben wir das, was ein Kollege von mir „hyperaktive Gesetzgebung“ genannt hat.
Das heißt?
In der Migrationspolitik verfällt der Gesetzgeber schnell in Aktionismus, wartet nicht, ob ein altes Gesetz wirkt, sondern packt sofort wieder neue Gesetze drauf. Und die sind wiederum oftmals sehr auslegungsbedürftig. Das ist für die Beschäftigten vor Ort in den Behörden eine enorme Belastung.
Die Belegschaften in den Ausländerbehörden müssten also aufgestockt werden?
Es wäre sicher wünschenswert, aber selbst wenn viel Geld zur Verfügung gestellt würde, sehe ich keine kurzfristige Realisierbarkeit. Es fehlt einfach an Fachpersonal, und das können Sie nicht herbeizaubern. Denn zur Wahrheit gehört auch: Ausländerbehörden sind nicht unbedingt der beliebteste Arbeitsplatz in der Kommune. Stressige Fälle, komplexe Rechtslage, wenig gesellschaftliche Anerkennung – viele wollen da gerade nicht arbeiten.
Wie lässt sich die Lage dennoch verbessern?
Um die Beschäftigten in den Ausländerbehörden zu entlasten, bräuchte es Änderungen im Verwaltungverfahrensrecht. Beispiel: Hat das Jobcenter ein Dokument anerkannt, prüft die Ausländerbehörde dieses Dokument nochmal. Wenn man solche Doppelarbeit wegfallen und auch bestimmte Aufenthaltstitel längerfristig gelten ließe, müssten Geflüchtete oder ausländische Arbeitskräfte weniger persönlich vorstellig werden. Damit könnte man die Belastung der Ausländerbehörden deutlich reduzieren.
Warum ist von der einstigen Willkommenskultur so wenig übrig geblieben?
Wir haben bis jetzt über das Migrationsmanagement gesprochen. Und ich glaube, das hatte Merkel auch vor allem im Sinn mit dem Satz „Wir schaffen das“. Dabei ist die Debatte darüber, warum wir das schaffen wollen und warum es gut sein könnte, weitgehend außen vor geblieben. Wir hatten auch schon damals unter anderem mit der Pegida-Bewegung eine Situation, in der es nicht alle Bürger toll fanden, dass die Geflüchteten am Münchener Hauptbahnhof beklatscht wurden. Die Sorgen bei manchen Bürgern vor Überfremdung, die ganze identitätspolitische Debatte hat Merkel weggewischt; davon wollte sie nichts wissen. Merkel hat verkannt, dass es einen Raum braucht, in dem diese Debatte geführt wird, weil ein großer Teil der deutschen Bevölkerung offenbar an einem eher völkisch geprägten Ideal von Zugehörigkeit festhält. Und das ist uns auf die Füße gefallen.
Inwiefern?
Wir haben heute eine ganz andere Gesamtsituation. Damals waren wir gerade Fußballweltmeister geworden, die Wirtschaft lief, es gab noch keine Corona-Pandemie, der Klimawandel war noch nicht ganz so stark spürbar. Heute haben wir eine Vielzahl von Krisen und Krieg in Europa. Das führt dann dazu, dass die Menschen sich in nationale Reflexe flüchten: Jetzt müssen wir die Grenzen schließen, um erst mal alles in Ordnung zu bringen und zu stabilisieren. Aber wir dürfen nicht den Fehler machen, soziale Fragen zu migrantisieren.
Nennen Sie doch mal ein Beispiel?
Wenn Klassenzimmer überfüllt sind oder Wohnraum fehlt, wird gern Migration als Ursache benannt. Da verkennen wir aber, dass in der Vergangenheit viele Fehler in der Wohnungspolitik gemacht wurden, die überhaupt nichts mit Migration zu tun haben. Und wir haben ja nicht die Probleme im Bildungssystem wegen der Zuwanderung. Die Strukturen im Bildungswesen stimmen nicht, da kommt Migration nun noch obendrauf. Migration wirkt wie ein Brennglas, unter dem Probleme, die wir als Gesellschaft ohnehin haben, noch größer erscheinen. Aber Migration ist nicht ursächlich für die Probleme. Letztlich lenkt das Thema Migration von Verteilungsfragen in der Gesellschaft ab.
Sie haben einmal den schönen Satz gesagt: „Wenn man verantwortungsvoll Politik macht, dann muss man auch die Konsequenzen mitdenken“. Wie verantwortungsvoll ist die schwarz-rote Migrationspolitik?
Die schwarz-rote Migrationspolitik denkt als Konsequenz immer nur an das Erstarken der AfD. Die Politik erscheint mir geradezu panisch, eine Politik, in der man dem Impuls nachgibt, möglichst das nächste schärfere Gesetz zu machen. Ich wünsche mir hier also mehr Impulskontrolle. In den USA unter Donald Trump können wir beobachten, wie Zuwanderung unter Dehnung des Rechts regelrecht bekämpft wird. Humanitäre Werte bleiben auf der Strecke. Wollen wir so etwas? Diese Debatte müssen wir führen. Manche, auch in Europa, vor allem in Großbritannien diskutierten Vorschläge – etwa die laxere Auslegung von Menschenrechten oder die Abschaffung des Flüchtlingsschutzes – sind auf Dauer nur in einem autoritäreren Staat umsetzbar. Die Konsequenzen von Migrationspolitik treffen also nicht nur Geflüchtete, sondern uns alle. Natürlich können wir Migrationspolitik ändern, aber bitte mit offenen Augen für die Nebenwirkungen. Autoritarismus unterminiert die globale regelbasierte Ordnung, das wiederum macht die Welt unsicherer. Und eine unsichere Welt produziert mehr Flucht.
Abschiebungen
Die Frage, ob Deutschland Familien mit Kleinkindern nach Italien abschieben darf, bleibt zunächst offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sechs parallele Verfahren zu dem Themenkomplex am Donnerstag aus. Es wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der es ebenfalls um Italien geht. In den Fällen in Leipzig klagten Familien aus dem Nicht-EU-Ausland, die nach Europa einreisten, zuerst in Italien internationalen Schutz beantragten und dann nach Deutschland weiterfuhren. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, weil Italien zuständig ist. Die Familien klagten gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig und hatten Erfolg. Die Bundesrepublik wandte sich aber an das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz. Dieses wies die Klagen ab und erlaubte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. (afp)