Immer wieder werden Frauen umgebracht, weil sie Frauen sind. Nicht immer werden die Täter wegen Mordes verurteilt. Das muss sich dringend ändern, fordern nun SPD-Politiker aus Bund und Ländern.
Rundschau-Debatte des TagesSoll es lebenslange Haft für Femizid geben?

Göttingen: Ein Transparent gegen patriarchale Gewalt und Femizide hängt vor dem Landgericht.
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Eine dreifache Mutter, vom eigenen Ehemann in Niedersachsen per Kopfschuss getötet, während sie auf dem Sofa schläft. Eine Mutter von sechs Kindern, in Berlin auf der Straße erstochen – der Täter ist ihr Partner, von dem sie sich getrennt hat. Eine Frau aus Sindelfingen, an ihrer geheimen neuen Adresse vom Ex-Partner aufgespürt und mit bloßen Händen erwürgt. Das sind nur drei von bundesweit mehr als 100 solcher Tötungsdelikte jedes Jahr. Bei sogenannten Femiziden sterben Frauen, weil sie Frauen sind – dahinter stehen häufig männliches Besitzdenken und patriarchalische Frauenverachtung.
SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern fordern nun eine deutlich härtere Bestrafung von tödlicher Gewalt gegen Frauen. „Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden“, heißt es in einer Erklärung, die die SPD-Rechtspolitiker bei einem Treffen in Stuttgart kurz vor dem heutigen Weltfrauentag verabschiedet haben.
„Patriarchales Besitzdenken“
Diese Taten richteten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, betont die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit.“ Die Zahl von Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen sei leider weiterhin erschreckend hoch.
Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnet Gewalt gegen Frauen in Deutschland als ein „strukturelles Problem“. Er sagt, „ein Femizid ist ein Femizid“ und dürfe nicht als „Ehrenmord“ oder „Eifersuchtsdrama“ verharmlost werden.
Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) teilte am Dienstag unter Berufung auf Zahlen der Vereinten Nationen mit, dass jede Stunde weltweit fünf Mädchen und Frauen von ihrem Partner oder einem anderen Familienmitglied umgebracht würden. Deutschlandweit kommt es nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt – 2015 waren es etwa 135, 2020 dann 139 Fälle. Lange wurde in solchen Fällen oft beschönigend von einem „Beziehungsdrama“ oder einer „Familientragödie“ gesprochen.
Totschlag statt Mord
Wenn Männer in Trennungssituationen ihre frühere Partnerin töteten, wurde das bisher vor Gericht oft lediglich als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Die aufgewühlte emotionale Situation des Täters wurde als strafmildernd betrachtet, sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend.
Frauenhass als Mordmerkmal?
Wird ein Angeklagter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, muss immer ein Mordmerkmal erfüllt sein. Dazu gehören etwa Heimtücke, Habgier, die Verdeckung einer Straftat – oder eben niedrige Beweggründe, zu denen aus Sicht der SPD-Politiker auch Frauenhass zählen sollte. Bei Mord ist frühestens nach 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung möglich. Wer einen Menschen vorsätzlich umbringt, ohne dass vom Gericht solche Mordmerkmale erkannt werden, hat „getötet, ohne Mörder zu sein“. Für Totschlag können Angeklagte laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist bei Totschlag auch eine lebenslange Haft möglich.
Trotz der Forderung der SPD-Politiker ist erstmal nicht geplant, den Mord-Paragrafen 211 im Strafgesetzbuch zu erweitern. Das sei nicht mehrheitsfähig unter den Regierungsparteien, räumt die SPD-Politikerin Wegge ein. Eine mögliche Reform des Mord-Paragrafen wäre ein „sehr komplexes Unterfangen“, sagt auch eine Sprecherin des FDP-geführten Bundesjustizministeriums am Dienstag auf Nachfrage. Der frühere SPD-Politiker Heiko Maas hatte sich in seiner Zeit als Bundesjustizminister um eine Strafrechtsreform zu den Tötungsdelikten bemüht und dafür auch eine multidisziplinäre Expertengruppe eingerichtet. Das Vorhaben blieb letztlich erfolglos.
Reform des Sanktionenrechts
Die Sprecherin des Justizministeriums verweist aber auf die vom Bundeskabinett bereits beschlossene Reform des Sanktionenrechts, die vorsieht, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive künftig besonders bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen – und das umfasst auch Tötungsdelikte. Man habe die Hoffnung, sagte Wegge, dass die Gerichte künftig darauf ein größeres Augenmerk legten. (dpa)

