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Lesertelefon zur PflegeversicherungFragen und Antworten zur Pflegestufe

Lesezeit 4 Minuten
Pflege

Am 1. Januar 2017 tritt die nächste Phase des zweiten Pfle­ge­stär­kungs­ge­set­zes in Kraft.

Catharina Hansen, Expertin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale NRW und Barbara Lütz, Teamleiterin Pflege der Krankenversicherung Nordrhein beantworteten Leserfragen zur Pflegeversicherung.

Meine Mutter benötigt im Alltag immer mehr Hilfe. Wie beantrage ich Unterstützung durch die Pflegeversicherung?

Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse die Unterlagen für einen Antrag auf eine Pflegestufe beziehungsweise ab kommendem Jahr eines Pflegegrads bestellen. Den füllen sie aus und schicken ihn zurück. Daraufhin kommt ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen oder bei Privatversicherten Medicproof zu Ihrer Mutter und schaut, wie selbstständig sie noch in der Lage ist, ihren Alltag zu bewältigen. Davon hängt ab, in welchen Pflegegrad sie eingestuft wird beziehungsweise, ob Sie überhaupt Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2017, wenn ich jetzt Pflegestufe 2 bin?

Wenn Sie jetzt Pflegestufe 2 sind, ohne eine Demenz, dann sind Sie nächstes Jahr Pflegegrad 3. Es findet eine Überleitung in den nächsthöheren Pflegegrad statt. Sie erhalten dann in der ambulanten Pflege 545 Euro anstelle von bisher 458 Euro

Ich habe eine einfache Pflegestufe 1. Muss ich nun einen Antrag auf Einstufung in die neuen Pflegegrade stellen?

Nein. Sie kommen ab Januar automatisch in Pflegegrad 2. Sie werden aber auch in den kommenden Tagen einen entsprechenden Brief Ihrer Krankenkasse bekommen, in dem genau steht, welche Leistungen Sie zukünftig bekommen werden. Bis spätestens Weihnachten werden alle Kassen diese Briefe verschickt haben.

Meine Frau ist bislang in der Kategorie "Pflegestufe 3 Härtefall" und wird im Pflegeheim betreut. Aktuell bekomme ich 1995 Euro Unterstützung, ab 2017 sind es nur zehn Euro mehr. Gerade die am schlimmsten Betroffenen profitieren von der Reform überhaupt nicht.

In der Tat ist es so, dass durch die Pflegereform in erster Linie ambulant betreute Menschen profitieren. Grundsätzlich gilt die Devise: Ambulant vor stationär und Reha vor Pflege. Sie können aber versuchen, noch einmal mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Diese haben in der Regel Sozialfonds, aus denen Sie in Einzelfällen zusätzliche Leistungen bezahlen.

Wie ist das mit Demenz oder anderen physischen Problemen? Soll man jetzt einen Antrag stellen?

Falls Sie unter Demenz leiden, können Sie dieses Jahr noch einen Antrag stellen. Falls Sie in die Pflegestufe I eingestuft werden, werden Sie 2017 automatisch in den Pflegegrad 3 eingruppiert. Da geistige Krankheiten ab 2017 eine stärkere Rolle spielen als bisher, kann es auch gut sein, dass diejenigen, die jetzt keine Pflegestufe haben, im Jahr 2017 erstmals einen Pflegegrad erhalten.

Ich kümmere mich um meine pflegebedürftige Mutter. Habe ich dann ab kommendem Jahr einen Anspruch auf Zahlung von Rentenbeiträgen?

Unter Umständen ja. Voraussetzung ist, dass Ihre Mutter mindestens Pflegegrad 2 hat, Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, und Sie sich mindestens zehn Stunden in der Woche um Ihre Mutter kümmern. Diese zehn Stunden müssen auf mindestens zwei Tage verteilt sein. Ist das alles der Fall, haben Sie auch Anspruch auf Rentenbeiträge.

Was sind Entlastungsleistungen?

In der ambulanten Pflege erhält jeder 125 Euro Entlastungsleistungen, die er für Betreuung wie Spazierengehen oder Vorlesen ausgeben kann. Zusätzlich kann er auch noch 40 Prozent der Pflegesachleistungen dafür verwenden. Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Für die Erstattung der Kosten müssen Belege bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.

Ich kann kaum noch selbstständig gehen. Sonst habe ich aber keine größeren Einschränkungen. Ich bräuchte in erster Linie jemanden, der mir im Haushalt hilft und mich beim Einkaufen begleitet. Habe ich eine Chance, Unterstützung von der Pflegeversicherung zu bekommen?

Nach altem System haben Sie denke ich kaum Chancen, eine der Pflegestufen zu bekommen. In Ihrem Fall macht es wahrscheinlich Sinn, bis nächstes Jahr zu warten und dann einen Antrag zu stellen. Denn während aktuell im Grunde lediglich geschaut wird, welche Hilfe Sie bei Waschen, Kleiden und Essen brauchen, ist die neue Begutachtung umfassender und etwas flexibler. Es könnte also sein, dass Ihre Einschränkungen dann für Pflegegrad 1 reichen. (feo)