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Pferde im Kölner RosenmontagszugTierschützer wollen Anzeige erstatten

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Heftiger  Zug an der Kandare im Pferdemaul   – nur  so seien viele der gestressten Tiere dauerhaft zu kontrollieren, so die Kritik.

Köln – Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Kölner Rosenmontagszug 2020 sieht das Netzwerk für Tiere Köln. In der kommenden Woche will die Organisation mit Unterstützung der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht die Fälle zur Anzeige bringen. Bewiesen werden sollen diese durch Fotos und Filme, die an zahlreichen Stellen des Zugwegs aufgenommen worden seien; darauf seien erkennbar Ängste, Stress und Leiden der Pferde dokumentiert.

Den Tierschützern geht es nicht um eine Strafanzeige, sondern um die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit bei der Stadt. „Uns geht es nicht darum, einzelne Karnevalsgesellschaften an den Pranger zu stellen. Ziel ist es, die Pferde aus dem Rosenmontagszug heraus zu bekommen. Weil sie ein großes Risiko für die Zuschauer sind. Und weil sie massivem Stress ausgesetzt sind und leiden“, sagt Claus Kronau, Geschäftsführer des Vereins Ärzte gegen Tierversuche, und zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks.

Verstoß gegen § 3 des Tierschutzgesetzes?

Die Anzeige des Netzwerkes basiert auf § 3 des Tierschutzgesetzes, der besagt, dass Tieren bei „Schaustellungen“ keinerlei Schmerzen und Leiden zugemutet werden dürfen. Der Rosenmontagszug bedinge aber teils schwerwiegende Schmerzen und Ängste der Kutsch- und Reitpferde, so Kronau. Pferde sind Fluchttiere mit sehr sensiblem Gehör- und Gesichtssinn. Durch hohe Lautstärken und Menschenmassen über vier bis fünf Stunden hinweg seien sei deshalb starkem Stress ausgesetzt. Deshalb müssten etwa die Kutschpferde beinahe ununterbrochen mit Mundstücken, die eine starke schmerzhafte Hebelwirkung auf das Pferdemaul ausüben, zurückgehalten werden. „Nur so können sie überhaupt kontrolliert werden“, sagt Kronau. „Dass dies nicht immer gelingt, hat der Vorfall mit zwei durchgehenden Kutschpferden im Jahr 2018 gezeigt, bei dem zwei Menschen sehr schwer verletzt worden sind.“ Auch viele Reitpferde würden starke Zeichen von Angst und Schmerzen zeigen: Schwitzen, Lippenzittern, Kopfschlagen, heftiges Stresskauen und Leidgesichter.

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Zudem wirft das Netzwerk dem Festkomitee Kölner Karneval vor, sich in mehreren Fällen in dieser Session nicht an die eigenen Regularien gehalten zu haben. So sollten die Pferde nicht vor oder hinter Musikgruppen laufen, die Tribünenmusik sollte heruntergedreht werden, wenn Pferdegruppen sie passierten. Auch seien Kutschen hinter Fußgruppen gefahren, obwohl hier ein Lkw hätte fahren sollen.

Das Festkomitee Kölner Karneval könne sich zu den Vorwürfen nicht äußern, da ihm bisher keine Belege oder Anzeigen vorlägen: „Sollte uns das Material zugänglich gemacht und dadurch Regelverstöße identifiziert werden, hätten diese natürlich Sanktionen für die jeweiligen Bühnenbetreiber oder Gesellschaften zur Folge. Das Festkomitee legt großen Wert auf die konsequente Umsetzung seiner Richtlinien.“ Kronau dagegen setzt auf eine Grundsatzentscheidung: „Das Tierschutzgesetz ist da eindeutig. Leiden Tiere bei einer Zurschaustellung wie dem Rosenmontagszug, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb muss die Stadt handeln und Pferde im Zug verbieten.“

Weil sie ein großes Risiko für die Zuschauer sind. Und weil sie massivem Stress ausgesetzt sind und leiden.

Diskussion um Pferde

250 Pferde wurden im Rosenmontagszug 2020 mitgeführt. Bei mindestens dreien der 13 Reitpferde des Reiterkorps der Altstädter wurde bei Veterinärkontrollen ein Betäubungsmittel im Blut nachgewiesen, obwohl der Einsatz solcher Mittel verboten ist. Das Festkomitee hatte den Verleiher daraufhin für drei Jahre gesperrt.

Der Zusammenbruch eines Pferdes unter Beruhigungsmitteln beim Rosenmontagszug 2017 und durchgehende Kutschpferde im Zoch 2018 hatten einen kritische Diskussion über Pferde im Zug und neue Regelungen zur Folge.

Seit mehreren Jahren dokumentiert das Netzwerk für Tiere Köln das Verhalten von Pferden im Zug. Es hat sich unter anderem den Fragen der Politik bei zwei Anhörungen gestellt und ein Gespräch mit Konrad Peschen, dem Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes geführt.

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