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Anklage gegen ZDF-ReporterJournalist und Frau sollen Kölner Beamte gefilmt haben

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Polizei Symbolbild

Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat nach der Auflösung einer Privatparty im Juni 2019 in Widdersdorf Anklage gegen einen ZDF-Reporter und dessen Ehefrau erhoben. Dies teilte ein Behördensprecher mit. Den beiden Angeklagten werde die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen. Es gehe darum, dass Dienstgespräche der Polizisten am Einsatzort mit ihrem Handy aufgenommen wurden. Die Telefone wurden beschlagnahmt und ausgewertet, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Die eingesetzten Beamten hätten betont, die jetzt Angeklagten hätten mit ihren Telefonen die Gespräche nicht filmen sollen, dennoch sei das geschehen.

Dem Ermittlungsverfahren liegt eine von der Polizei aufgelöste laute Privatparty zugrunde. Zeugen hatten die Beamten gerufen und sich über die Ruhestörung beschwert. „Die eingesetzten Beamten ermahnten den Veranstalter mehrfach zur Ruhe. Da die Gäste dieser Aufforderung nicht nachkamen, löste die Polizisten die Party auf“, schrieb die Pressestelle der Polizei, als sie den Fall öffentlich machte. Nach der Auflösung der Party kam es zu tumultartigen Szenen und auch zu dem Filmen der Gespräche der Einsatzkräfte. Wann es zu einer Gerichtsverhandlung in Köln kommen könnte, blieb am Montag zunächst unklar.

Reporter ist

bereits verurteilt

Der Reporter ist laut Staatsanwaltschaft vorbestraft. Denn der Journalist soll im Oktober 2014 in der Notaufnahme des Aachener Klinikums einen vermeintlichen Ebola-Patienten ohne dessen Einwilligung fotografiert und das Bild Redaktionen zur Verfügung gestellt haben. Der Geschädigte, ein Dunkelhäutiger aus Eupen, hatte Strafantrag gestellt, weil er sich durch die Veröffentlichung des Bildes zum Objekt gemacht fühlte, sagte der Staatsanwalt bei einer späteren Gerichtsverhandlung.

Bei dem Prozess wurde der Mann wegen unerlaubten Verbreitens von Bildmaterial vom Amtsgericht Aachen zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Mann ging gegen das Urteil vor, wurde auch vom Landgericht und Oberlandesgericht verurteilt und will nun mit einer Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, hieß es von den Ermittlungsbehörden.