Weiterführende SchulenAnmeldemarathon in Köln startet

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Demo vor der Schule in der Kreuzgasse

Zu Protesten zieht es oft Betroffene vors Rathaus, die wie hier Schulsanierungen oder mehr Plätze einfordern.

Die Stadt Köln kehrt zurück zum Anmeldeverfahren mit Angabe des Erst- und Zweitwunsches für die weiterführende Schule. Kriterien sind in einer Verordnung festgelegt.

In Informationsveranstaltungen an weiterführenden Schulen machen sich in diesen Wochen Eltern und künftige Fünftklässler vor Ort ein Bild von Angebot und Atmosphäre – und sorgen sich, ob sie auch einen Platz an einer der von ihnen favorisierten Schulen erhalten. Denn es wird wieder eng, besonders an Gesamtschulen und Gymnasien sind die Plätze knapp. An Gesamtschulen mussten rund 1000 Kinder vergangenes Jahr abgelehnt werden, bei den Gymnasien gab es auch wegen der möglichen Mehrfachanmeldungen Verteil-Probleme.

Verbot der Mehrfachanmeldungen durch Landtag

Nun kehrt die Stadt zum Anmeldeverfahren mit der Angabe des Erst- und Zweitwunsches zurück. Der Schulausschuss des NRW-Landtags beschloss gerade durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I das Verbot von Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen. Das Anmeldeverfahren startet laut Stadt mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse am 20. Januar 2023. Für die städtischen Gesamtschulen läuft das vorgezogene Anmeldeverfahren vom 20. bis 27. Januar 2023. Im Anschluss, vom 6. bis zum 10. Februar, folgt der Anmeldezeitraum für die Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien.

Kriterien zur Auswahl sind festgelegt

Die Kriterien bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler sind in einer Verordnung festgelegt, reichen von Geschwisterkindern und ausgewogenem Verhältnis von Mädchen und Jungen über den Schulweg bis zur Nähe der Grundschule und zum Losverfahren. Die Entscheidung zur Aufnahme „obliegt der Schulleitung“, teilt die Schulverwaltung mit.

Das Prozedere: Die Erstwunsch-Schulen erfassen bei der Anmeldung den Zweitwunsch. Im Fall einer Absage werden laut Stadt die Anmeldeunterlagen an die Zweitwunschschule weitergeleitet, „sofern dort noch freie Platzkapazitäten bestehen“. Doch da viele Schulen kaum Kapazitäten frei haben, wird sich auch der Zweitwunsch nicht immer erfüllen lassen. Mit der Absage einer Schule erhalten die Erziehungsberechtigten „Informationen zu Schulen mit freien Kapazitäten. Dort können sie die Kinder in der zweiten Anmeldephase vom 6. bis 10. März 2023 anmelden“.

In einer von der Stadt beauftragten Studie mit Elternumfrage zum Wahlverhalten beim Übergang auf weiterführende Schulen (wir berichteten) wird zu angewandten Auswahlkriterien betont: „Welche Kriterien an Schulen Anwendung finden, bleibt aus Sicht der Eltern unklar. Hierdurch kann es zu Unmut und Frustration bei den Eltern kommen. Daher wäre es im Sinne der Transparenz hilfreich, wenn die angewandten Kriterien besser kommuniziert würden.“

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