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Belgisches ViertelIG Gastro fürchtet weitere Einschränkungen der Außengastro

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Um 22 Uhr muss die Gastronomie auf dem Brüsseler Platz schließen.

Um 22 Uhr muss die Gastronomie auf dem Brüsseler Platz schließen.

Ein Berliner Gerichtsurteil könnte auch Entscheidungen in Köln beeinflussen.

Die IG Kölner Gastro ist besorgt: Keine Woche nach dem Gerichtsurteil, das besagt, dass die Außengastronomie am Brüsseler Platz weiterhin nur bis 22 Uhr geöffnet sein darf, soll nun mindestens ein weiterer Betrieb im Belgischen Viertel von der Stadt die Auflage erhalten haben, seine Außenanlagen bereits um 22 Uhr zu schließen. „Wir befürchten einen Dominoeffekt“, sagte Geschäftsführerin Maike Block am Freitag im Gespräch mit der Rundschau.

Der betroffene Gastronomiebetrieb in einer Seitenstraße in der Nähe des Brüsseler Platzes habe laut Block zwar in der Vergangenheit auch Ärger mit einem Anwohner gehabt, offizielle Beschwerden oder Besuche der Stadt habe es deswegen aber nicht gegeben.„ Es gibt im Übrigen gar keine Lärmgutachten, die überhaupt belegen, dass die Außengastronomie dafür verantwortlich ist“, so Block.

Kritik an den Oberbürgermeisterkandidaten

Die Interessengemeinschaft kritisiert insbesondere die Haltung der Politik. „Warum thematisiert kein Oberbürgermeisterkandidat auch nur ein Wort über diese Sauerei?“, wendet sich die IG in den Sozialen Medien direkt an Berivan Aymaz (Grüne), Markus Greitemann (CDU) und Torsten Burmester (SPD). Ihr Schweigen sei aktive Mitverantwortung. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Stadt sich auf Verwaltungsurteile beruft, ohne politischen Gestaltungswillen zu zeigen“, so die IG weiter und fordert ein politisches Einschreiten von Rat und Bezirksvertretung, um „übergeordnete Leitlinien für gewachsene Gastro-Quartiere zu schaffen“. Wer jetzt nicht handele, mache sich „mitschuldig an der systematischen Zerschlagung unserer Stadtkultur“. 

Gewachsenes Ausgehviertel im Prenzlauer Berg

Juristischen Spielraum sieht die IG vor allem in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 8. Juli. Ein Gastwirt in der Kastanienallee im beliebten Berliner Ausgehviertel Prenzlauer Berg hatte wegen der Vorverlegung der Sperrzeit für die Außengastronomie auf 22 Uhr einen Eilantrag gestellt. Das Gericht gab ihm recht, bis zur Hauptverhandlung darf der Gastronom seine Außenflächen nun auch bis spät in die Nacht bewirten.

Das Gericht stellte durch die Sperrzeit einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Gastronomen fest und entschied in seinem Interesse. Die geringe Zahl von Beschwerden von Anwohnenden reiche nicht aus, um eine frühere Schließung zu rechtfertigen. Vor allem wurde aber berücksichtigt, dass es sich um ein gewachsenes Ausgehviertel in Berlin handelt. „Die jetzige Geräuschkulisse ist nicht plötzlich entstanden, sondern organisch gewachsen und hat ihre jetzige Form seit langer Zeit“, schreibt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss. Und weiter: „Diese Situation wird nicht nur hingenommen, sondern auch von einer Vielzahl an Berlinern aktiv in Anspruch genommen.“

Kölner Gastronom zieht Klage ebenfalls in Betracht

Die Berliner Anwaltskanzlei Härting, die den Fall für ihren Mandanten für sich entschied, schreibt in einer Mitteilung: „Die Entscheidung ist übertragbar auf ganz Deutschland. Vergleichbare Ausgehviertel oder Szenekieze gibt es in vielen deutschen Großstädten.“ Wann die Hauptverhandlung in Berlin stattfindet, ist noch nicht bekannt. Wie zu erfahren war, erwägt nun der betroffene Kölner Gastrobetrieb ebenfalls eine Klage mit Bezug auf die Berliner Entscheidung.