Köln – Einem ehemaliger Bauleiter (62) des Westdeutschen Rundfunks (WDR) wird seit Freitag vor dem Amtsgericht Bestechlichkeit und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.
Neben ihm auf der Anklagebank sitzt ein Bauunternehmer, der wegen Bestechung und Betrugs in 43 Fällen angeklagt ist. So soll er die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters mit der Rundfunkanstalt abgerechnet haben, der schon tot war.
Mehr Arbeitsstunden abgerechnet
Der Bauunternehmer soll seinen Mitangeklagten bestochen haben, um bei WDR-Aufträgen begünstigt zu werden. Das Volumen der so erlangten Aufträge hat laut Staatsanwältin 45 000 Euro betragen. Dafür soll der frühere Bauleiter von dem Unternehmer einen Rabatt von 15 000 Euro bei der Abrechnung von Bauarbeiten an dessen Privathaus erhalten haben. Beide Männer bestritten die Vorwürfe.
Dem Bauunternehmer, der hauptsächlich für den WDR tätig war, wirft die Staatsanwaltschaft konkret vor, mehr Arbeitsstunden für seine Mitarbeiter abgerechnet zu haben, als angefallen sein sollen. Einige der abgerechneten Stunden seien von Arbeitern erbracht worden, die im Urlaub oder krank waren, oder aber an dem Privathaus des Mitangeklagten beschäftigt waren. Auch soll er Samstage abgerechnet haben, obwohl die keine Arbeitstage waren.
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Die Verteidigung des Bauleiters schlug die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 10 000 Euro an den WDR vor. Als Bedingung formulierten sie aber, dass der Sender die Berufung in einem Arbeitsgerichtsverfahren zurücknehmen müsse. Das Arbeitsgericht hatte die außerordentliche Kündigung des Angeklagten für unwirksam erklärt. Dagegen hatte die Rundfunkanstalt Berufung eingelegt. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)


