Die Stadt Köln schloss vier Kioske wegen illegalen Handels und gewerblicher Unzuverlässigkeit. Kioske sind kein rechtsfreier Raum.
„Kioske sind kein rechtsfreier Raum“Stadt schließt vier Läden im Rechtsrheinischen

Dieser Kiosk an der Trimbornstraße wurde von der Stadt Köln geschlossen.
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Illegale Verkäufe im Hinterhof, Flucht vor der Polizei oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Die Stadt Köln hat im Rechtsrheinischen vier beliebte und stark frequentiere Kioske dichtgemacht und betont: „Kiosk sind kein rechtsfreier Raum“. Die Polizei hat mit ihrem neu gegründeten Brennpunkt-Team bereits reichlich Arbeit im Rechtsrheinischen und berichtet wöchentlich über ihre Maßnahmen in Kalk oder Mülheim.
Nun legte auch die Stadt Köln nach und berichtete von zahlreichen illegalen Tätigkeiten. Geschlossen wurden nach Informationen aus Polizeikreisen beispielsweise zwei Läden in Kalk an der Trimbornstraße. Zwei weitere geschlossene Kioske liegen im Bezirk Mülheim. Im Juni führte das Ordnungsamt dort verstärkt Kontrollen durch.
Tabak und Alkohol: Wiederholte Verstöße in Kölner Kiosken
Es stellte sich heraus: In den Kiosken wurden wiederholt Tabakwaren, Alkohol und verbotener Oraltabak aus Skandinavien verkauft. Darüber hinaus wurden laut Stadt elektronische Zigaretten sichergestellt, die entweder keine gültige Steuerbanderole aufwiesen oder nicht für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union (EU) zugelassen waren. „Wegen der wiederholten Verstöße leitete das Ordnungsamt parallel zur Schließung der Betriebe ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen drei verantwortliche Personen ein“, betonte ein Sprecher der Stadt Köln. Die Verantwortlichen der Geschäfte gelten nun als gewerblich unzuverlässig und dürfen zunächst kein Gewerbe mehr anmelden. Die Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bereits im Februar 2025 kam es im Zusammenhang mit einer Kontrolle in einem der Betriebe zu einem Vorfall. Ein Mitarbeiter eines der betroffenen Kioske versuchte, mit illegaler Ware zu flüchten, wurde von Einsatzkräften gestellt und leistete dabei Widerstand. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde dabei verletzt. Auch bei sogenannten Testkäufen kam es zu Vorfällen: Eine jugendliche Testkäuferin wurde durch Verantwortliche eines Kiosks bedrängt, nachdem sie sich mit den zivilen Ermittlern des Ordnungsamtes als solche zu erkennen gegeben hatte. Nach der offiziellen Schließung und Versiegelung wurden außerdem zwei weitere Verstöße festgestellt. In einem Fall geschah der Verkauf illegaler Waren aus dem Kofferraum eines Pkw heraus, im anderen in einem Hinterhof eines Hauses im Stadtbezirk Kalk.
In einer gemeinsamen Aktion von Polizei und Stadt waren die Kräfte bereits am 11. Juni 2025 gegen ein Geschäft an der Guilleaumestraße vorgegangen. Der Kiosk war bereits in der Vergangenheit wegen des Verkaufs von illegalen tabakähnlichen Produkten an Minderjährige aufgefallen.
Bei der Kontrolle wurden erneut zahlreiche steuerpflichtige Produkte sichergestellt. Das Gewerbeamt veranlasste die sofortige und vorläufige Schließung des Betriebs in Buchheim, betonte eine Polizeisprecherin.