Bluttat in KalkMann räumt in Prozess Tötung seines „besten Freundes“ mit 140 Messerstichen ein

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Der Angeklagte gesteht den Mord an seinem „besten Freund“. Das Motiv und wie es zu den 140 Messerstichen räumt er nicht ein.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags soll es am 15. Juni 2022 in der Wohnung des späteren Opfers „aus ungeklärten Gründen“ zu einem Streit zwischen den beiden jungen Männern gekommen sein.

Für die Eltern des Opfers (23) ist es am Donnerstag ein schwerer Gang auf Saal 210 des Landgerichts. Mit von Tränen verquollenen Augen nehmen sie ihre Nebenkläger-Plätze ein. Als ihre Anwältin, Dr. Monika Müller-Laschet, ihnen den Ablauf des Prozesses gegen jenen 25-Jährigen erklärt, der im Juni ihren Sohn mit 140 Messerstichen erstochen hat, kullern dem Vater unentwegt Tränen die Wange hinab.

Mit einem zerknüllten Stofftaschentuch trocknet er sich immer wieder Wangen und Augen. Als wenig später die Anklage verlesen wird, atmet der Vater schwer; als Verteidiger Maximilian Klefenz das Geständnis des 25 Jahre alten Angeklagten verliest, und für seinen Mandanten sagt: „Ich bin für den Tod meines besten Freundes verantwortlich“, fängt der Vater an bitterlich zu weinen. Sein Schmerz über den Tod des einzigen Kindes, ist förmlich greifbar.

140 Stiche mit Messerklinge

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags soll es am 15. Juni 2022 in der Wohnung des späteren Opfers in der Dillenburger Straße in Kalk, in der auch der Angeklagte seit einiger Zeit lebte, „aus ungeklärten Gründen“ zu einem Streit zwischen den beiden jungen Männern gekommen sein. Während der Auseinandersetzung soll der Angeklagte dann ein Küchenmesser mit rund 19 Zentimeter langer Klinge genommen und damit zirka 140 Mal auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.

Dabei soll der Angeklagte auch 14 Mal die Lunge des Geschädigten getroffen und Lungengewebe verletzt haben. Der 23-Jährige starb noch am Tatort. Zwar räumt der 25 Jahre alte Angeklagte die Tat über seine Verteidiger ein. Den Grund für den Streit nennt er jedoch nicht. Er befürchte, dass die Nennung wie eine „billige Entschuldigung“ wirken könne. Im Anschluss an die Einlassung kommentierte die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer, Sabine Kretzschmar, trocken: „Den Part auszulassen, wie es zum Streit gekommen ist, ist nicht zweckmäßig.“

„Fassungslosigkeit über das, was passiert ist“

Klefenz sagte zu, dass er das mit dem Mandanten erörtern werde. Weiter hieß es in der Verteidigererklärung, dass der 25-Jährige die U-Haft als sehr belastend empfinde und sich jede Nacht vor dem Einschlafen frage, wie es zu der Tat kommen konnte. Er empfinde „große Bestürzung und Fassungslosigkeit über das, was passiert ist“, sagt Klefenz. An die Tat selbst erinnere sich der Mandant nicht mehr. Nur noch daran, dass er irgendwann das Messer in der Hand gehabt habe. „Ich weiß nicht, was bei mir los war, und warum ich so reagiert habe. Ich wollte das alles nicht“, hieß es in der Erklärung.

An die Eltern heißt es in der Einlassung: „Ich erwarte keine Vergebung.“ Er wolle sich aber entschuldigen. Er habe zunächst einen Brief schreiben wollen, sich dann aber nicht getraut, „weil er niemanden damit überfallen wollte“, sagte Klefenz. Der Prozess ist mit weiteren neun Verhandlungstagen bis Ende Januar 2023 terminiert.

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