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Brüsseler PlatzSo viel Zwangsgeld droht der Stadt

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Seit Jahren nächtlicher Treffpunkt in der Stadt: der Brüsseler Platz. Immer wieder gab es Ärger wegen nächtlichem Lärm.

Laut dem Kölner Verwaltungsgericht sorgt die Stadt nicht schnell genug für nächtlichen Lärmschutz.

5000 Euro Zwangsgeld drohen der Stadt Köln, wenn die Verwaltung nicht bis Mitte Mai die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr am Brüsseler Platz sicherstellen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt. Voraus gegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) aus dem hervorgeht, dass die Stadt wirksamere Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden durch nächtlichen Lärm auf dem Platz ergreifen muss. Das Gericht hatte 2023 festgestellt, dass dort regelmäßig Lärmwerte oberhalb von 60 dB(A) auftreten würden, die als gesundheitsschädigend gelten.

Im Vollstreckungsverfahren des Urteils ist nun die Kritik an der Stadt nachzulesen: zu langsam, die Maßnahmen nicht wirksam. Messungen aus dem Sommer 2025 zeigten, es ist immer noch zu laut. Am Donnerstag soll nun das Alkoholkonsumverbot und Alkoholmitführverbot auf und am Brüsseler Platz 21 Uhr dauerhaft festgeschrieben werden. Der Rat soll dann eine Ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholverbot beschließen (wir berichteten). Dann könnten auch Verstöße dagegen „effektiver geahndet“ werden, so die Stadt.

Weitere Lärmmessungen bis Mitte Mai

„Aus Sicht der Verwaltung stellt das Alkoholkonsum- und Mitführverbot derzeit das mildeste, geeignete und verhältnismäßige Mittel dar, um die gerichtlichen Anforderungen umzusetzen“, teilt die Stadt nun als Reaktion auf das angedrohte Zwangsgeld mit. Strengere Maßnahmen, wie das kurzzeitig eingeführte Verweilverbot, wurden wiederum ebenfalls von einem Gerichtsurteil gekippt.

Parallel zum geplanten dauerhaften nächtlichen Alkoholverbot will die Stadt Lärmmessungen am Brüsseler Platz vornehmen lassen. Die Ergebnisse sollen vor Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist am 15. Mai vorliegen. Sollten die Messungen ergeben, dass der Wert von 60 dB(A) überschritten wird, müsse über weitergehende Maßnahmen entschieden werden, heißt es in einer Mitteilung. „Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, die gerichtlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.“