Aufregung im Kölner NordenWeil sie Tauben fütterte, hat Pescherin Ärger mit dem Amt

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Tierfreundin Sabine Claus beherbergt Vögel und Hasen in ihrem Garten. 

Pesch – Sabine Claus ist in ihrem Heimat-Veedel Pesch fest verwurzelt. Seit ihrer Geburt lebt die 56-Jährige hier und wohnt heute im früheren Haus ihrer Großeltern – jedoch nicht allein, denn ihr Heim teilt sie mit einer ganzen Reihe tierischer Mitbewohner: Im Haus hält sie drei Hunde und eine Katze, im Garten acht Kaninchen und sieben Haustauben in einer Voliere. Hinzu kommen immer wieder temporäre Hausgäste, denn Claus päppelt verletzt aufgefundene Wildtiere auf, die ihr gebracht werden. „Vor allem Igel, Hasen und Vögel aller Art – eben Tiere, die man im Garten antrifft“, sagt sie. So pflegt sie derzeit etwa zehn Igel im Winterschlaf, zwei heranwachsende Feldhasen und eine Wachtel.

Verstoß gegen Fütterungsverbot

Seit dem vergangenen Sommer jedoch hat Claus Ärger mit den Behörden: So wirft ihr das Amt für öffentliche Ordnung vor, gegen das Verbot der Fütterung wildlebender Tauben verstoßen und damit Schwärme der Tiere in ihre Wohngegend gelockt zu haben. Nachbarn hatten das Amt verständigt und angegeben, sich durch die Tiere, ihren Geräuschpegel und Kot gestört zu fühlen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes fotografierten daraufhin vom Nachbargrundstück aus Tauben in Claus' Garten und sahen damit den Vorwurf als erwiesen an. Im Oktober 2020 wurde Claus daher ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro angedroht.

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Für ihre Kaninchen möchte Claus bald Samen für eine Wildblumenwiese aussäen. 

Claus räumt ein, dass sie 2019, also ein Jahr zuvor, tatsächlich zeitweise Taubenfutter ausgelegt hatte. „Weil ich damals einfach nicht wusste, dass ich auf meinem eigenen Grundstück keine Tauben füttern darf. Aber das habe ich schnell aus eigenem Antrieb wieder eingestellt.“ Für den relevanten Zeitraum des vergangenen Jahres jedoch verneint Claus den Vorwurf vehement. „Man wirft mir vor, Brot an Tauben zu verfüttern, weil auf einem der Bilder ein Laib Brot zu sehen sein soll – aber kein Tierschützer, der auch nur den Hauch einer Ahnung hat, würde Brot an Vögel verfüttern“, sagt sie. Der vermeintliche Laib Brot sei vielmehr ein Gummispielzeug ihrer Hunde. Das übrige Futter, das auf den Fotos zu sehen ist – vor allem Maiskolben – sei für ihre im Garten frei lebenden Kaninchen. Für das Ordnungsamt entlastet sie dies keineswegs, denn als Füttern gelte auch das Auslegen von Futter in anderer Weise: Dieses muss so ausgelegt werden, dass es von Tauben nicht erreicht werden kann. Das sei bei ihr allerdings der Fall, argumentiert Claus.

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Ordnungsamt machte Fotos

„Das ist Futtermais, da sitzen die Körner fest in den Kolben. Tauben haben überhaupt nicht die Kraft, daraus Körner herauszulösen.“ Unterstützung erhält sie in dieser Einschätzung von Gwendolin Wonneberger vom Verein Kölner Taubenhilfe, der etwa das Taubenhaus am Hansaring betreut. „Tauben können auch keinen Laib Brot zerrupfen, es sei denn, es handelt sich um sehr weiches Brot“, fügt sie hinzu. Frustrierend ist für Claus vor allem, dass weder die Beschwerdeführenden Nachbarn, noch das Ordnungsamt das Gespräch mit ihr gesucht hätten: „Der Mitarbeiter, der vom Nachbarsbalkon aus fotografiert hat, hätte auch bei mir klingeln und sich meinen Garten aus der Nähe ansehen können. Das hat er aber nicht getan.“ Dennoch sah das Ordnungsamt neue Fotos vom Dezember 2020 als Beleg an, dass Claus die Anordnung missachtet und wieder gefüttert habe. Das angedrohte Ordnungsgeld wurde damit festgesetzt, ein Antrag auf Rechtsschutz ihrerseits abgelehnt.

Wiese als Futter für Kaninchen

Klein begeben will Claus dennoch nicht. Stattdessen rechnet sie das nächste Ordnungsgeld bereits fest ein, denn sobald das Wetter es zulässt, will sie in ihrem Garten „als Futter für die Kaninchen“ eine Kräuter- und Insektenwiese säen. Da Grassamen jedoch auch Bestandteil von Vogelfutter sein können, wie die Verwaltung sagt, sieht diese darin weiterhin Anlass für die Verfügung. Das „normale gärtnerische Aussäen von Rasen-Samen“ hingegen ist einem Sprecher der Stadt zufolge nicht untersagt - zur Frage, worin der Unterschied zu Claus' Art des Säens bestehe, äußerte sich das Ordnungsamt nicht. Laut Wonneberger gehören Grassamen nur im Ausnahmefall zum Nahrungsspektrum von Tauben.

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