Auf der Abschiebeliste, die das Kölner Ausländeramt abgelehnt hat, stehen mehr Straftäter als bisher bekannt.
Coesfelder ListeStaatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln

Die Liste der Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld ging nach Recherchen der Redaktion 2024 beim Kölner Ausländeramt ein.
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Zwei Privatpersonen haben Strafanzeige gegen die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Coesfelder Liste erstattet. Wie der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mitteilte, prüfe seine Behörde nun, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliege, um in diesem Fall Ermittlungen einzuleiten.
Nach Recherchen unserer Redaktion hatte die Stadt Köln Ende 2024 ein Angebot des Landes abgelehnt, für rund 500 ausreisepflichtige Menschen aus den Westbalkanstaaten Rückreisedokumente zu beschaffen, und stattdessen auf eine dauerhafte Bleibeperspektive über das Kölner Bleiberechtsprogramm verwiesen (wir berichteten). Das Angebot war von der Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld gekommen, weshalb sie in der Berichterstattung Coesfelder Liste genannt wird.
Wie zu erfahren war, haben die Sicherheitsbehörden bei der Bezirkregierung Köln inzwischen auch um die Übermittlung der Liste gebeten, um sie mit ihren Erkenntnissen abgleichen zu können. Auf die Frage, ob die Stadt die Informationen bereits weiter gegeben habe, teilte die Verwaltung mit: Grundsätzlich werden bei jeglichen Ersuchen, die von der Polizei Köln an die Stadt Köln ergehen, alle erforderlichen Unterlagen im Wege der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bereitgestellt.
Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat Stadtdirektorin und Rechtsdezernentin Dörte Diemert mit der Prüfung beauftragt. Sie hatte angekündigt, das werde aufgrund der Vielzahl der Fälle „eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen“. Dies wiederholte die Stadt auf Anfrage. Der Umgang mit der Liste war auch bereits Thema im Hauptausschuss des Kölner Stadtrates am Montag.
Externe Aufklärung der Vorgänge in der Stadtverwaltung gefordert
Serap Güler, Bundestagsabgeordnete und Parteichefin der Kölner CDU, sagte am Mittwoch, eine Aufklärung durch Diemert innerhalb der Verwaltung reiche nicht aus: „Deshalb fordern wir die Einbeziehung der Kommunalaufsicht. Damit wäre sichergestellt, dass der gesamte Vorgang ohne Rücksicht auf interne Strukturen und Befindlichkeiten untersucht wird.“ Im Sinne von Unabhängigkeit und Transparenz sei es wichtig, externen Sachverstand einzuschalten.
Nach Recherchen dieser Redaktion sollen auf der Coesfelder Abschiebeliste außerdem mehr geduldete Kriminelle stehen als bisher bekannt geworden ist. Es soll sich um mindestens sechs Personen handeln.
Etliche der verzeichneten Großfamilien aus den Westbalkanstaaten sollen bereits bei Justiz und Polizei aktenkundig geworden sein. Da ist etwa der Clan J. aus Serbien. 25 von ihnen stehen als ausreisepflichtige Personen auf der Excel-Tabelle.
So etwa Jelena S. (Name geändert). Im Jahr 2016 soll sie laut Staatsanwaltschaft als 16-jähriges Mädchen zwecks Heirat von ihrer Familie für 85.000 Euro an den Clan J. in Köln-Ostheim verkauft worden sein. Der Vater soll seinerzeit seine Tochter als „gute Diebin“ angepriesen haben. Jelena heiratete einen Sohn des rechtsrheinischen Clanzweigs und ging fortan weiter auf Diebestour.
Im Jahr 2020 wurde sie wegen schweren Bandendiebstahls in 31 Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Inzwischen hat die Mittzwanzigerin zwei Kinder geboren. Vermutlich erhielt die Mutter aus Bosnien-Herzegowina aus diesem Grund weiterhin eine Duldung. Vier Jahre später geriet Jelena S. zwar auf die Coesfelder Liste, aber die Kölner Ausländerbehörde ließ das Angebot zur Beschaffung von Ausreisepapieren in allen 500 Fällen verstreichen. Genauso wie bei weiteren Mitgliedern der Großfamilie J., die dabei geholfen haben sollen, den Handel mit teuren Autos der Marke Porsche oder Mercedes im Wert von knapp 370.000 Euro über Jahre vor den Sozial- und Finanzbehörden zu verschleiern.
Mitglieder der Familie J. auf Coesfelder Liste
Derzeit steht der mutmaßlich kriminelle Familienzweig J. aus Ostheim wegen diverser Delikte vor dem Kölner Landgericht. Dabei geht es um eine international weitverzweigte Großfamilie, die von Köln aus auf Beutezug gegangen sein soll. Die Vorwürfe reichten ursprünglich von Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwerem Bandendiebstahl, Geldwäsche sbis hin zu Menschenhandel durch die Ausbeutung einer Minderjährigen sowie Sozialleistungsbetrug im großen Stil. Sämtliche Sozialleistungen, insgesamt 109.670 Euro, seien zu Unrecht bezogen worden, hieß es in der Anklage. Mit dem Geld soll die Familie auch das Darlehen für ihr Kölner Anwesen in Köln-Ostheim bedient haben, das sie einst für 280.000 Euro erworben hatte. Zudem richtete man die Immobilie aufwendig her, mit Marmor drinnen und einem Gartenhaus draußen. Aus abgehörten Gesprächen geht hervor, dass man vor allem „Nichtroma“ erleichtern wollte.
Beim Kölner Ausländeramt und dem Jobcenter verfügte die serbische Familie seit ihrer Einreise Mitte der 80er Jahre laut den Ausländerakten über wohlwollende Fürsprecher. Lange Zeit ausreisepflichtig, geschah nichts. Später dann erhielten die Familienmitglieder einen Aufenthaltsstatus. Und das obschon allein die beiden Töchter gleich mehrfach seit ihrer Jugend wegen Eigentumsdelikten straffällig geworden sind. Die ältere Schwester soll sogar noch aus dem Offenen Vollzug neue Beutezüge des Clans organisiert haben.
Vater und Mutter sind laut Polizei nie arbeiten gegangen. Vielmehr sollen sie ebenfalls in illegale Geschäfte der Familie verwickelt gewesen sein. Beide stehen nun auch vor Gericht.
Familie von Marko M. ins Bleiberechtsprogramm eingestuft
Ähnlich verhält es sich mit Marko M. (Name geändert) und seiner Frau. Zusammen weisen sie 19 Vorstrafen auf. Auch zwei erwachsene Töchter wurden bereits verurteilt. Alle vier stehen auf der Coesfelder Liste. Im Herbst 2024 sah die Kölner Ausländerbehörde keinen Anlass für eine Abschiebung. Die zehnköpfige Familie hatte man trotz allem in das Bleiberechtsprogramm eingestuft. Etwa 7500 Euro monatlich zahlen Stadt Köln und Jobcenter bis heute.
Auch zwölf Familienmitglieder des Roma-Clans B. stehen auf der Coesfelder Liste. Ein führendes Mitglied des Clans ist etwa Goran B. (Name geändert), 45. Der Bosnier erlitt eine Schussverletzung bei der Straßenschlacht in Köln-Mülheim am Montagabend voriger Woche.
Bereits im Jahr 2012 wurde er wegen Einbrüchen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. 2017 musste er eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ebenfalls wegen der gleichen Delikte absitzen. Goran B. lebte zunächst mit Hilfe von Fiktionsbescheinigungen in Köln. Normalerweise dokumentiert ein solcher Ausweis, dass sein Asylantrag geprüft wird. Während der Untersuchung wanderte er ins Gefängnis.
Ermittlungen zu Schießerei in Mülheim halten an
Trotzdem erhielt er eine Duldung aus familiären Gründen. Mit seiner Frau hat er inzwischen sieben Kinder. Einem Job geht er nicht nach. Goran B. selbst steht nicht auf der Coesfeld-Liste, genauso wenig wie die zwei weiteren Tatverdächtigen bei der Kölner Schießerei aus seinem Clan. Die Ermittler untersuchen derzeit noch, wer davon womöglich an der Straßenschlacht beteiligt war. Doch die Ermittlungen gestalten sich nach wie vor schwierig. Offenbar auch, weil die Beteiligten nicht besonders auskunftsfreudig zu sein scheinen. „Wir sind immer noch dabei abzuklären, wie der Vorfall chronologisch abgelaufen ist, wer Angreifer war, und wer sich gewehrt hat“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Das Vorgehen der Stadt Köln beschäftigt außerdem nun auch das Fluchtministerium der NRW-Landesregierung. Eine Sprecherin des Ministeriums, die sagte, es stehe im Austausch mit der Stadt Köln. Zudem erfolgte zuletzt der Hinweis, „dass die unzureichenden Bemühungen, die Identität zu klären und vollziehbar ausreisepflichtige Personen zurückzuführen, in Einzelfällen nicht nachvollziehbar erscheinen“.
