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Falsche Medikamente bekommenKölner Geiselnehmer vom Gericht freigesprochen

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Das Opfer der Geiselnahme ist bis heute schwer traumatisiert, der vom Geiselnehmer angerichtete Sachschaden ist erheblich – dennoch endete am Montag der Prozess gegen den Täter (49) mit Freispruch.

Aufgrund einer „substanzinduzierten Psychose“ stellte die 10. Große Strafkammer fest, dass der 49-jährige Angeklagte nicht schuldfähig war. Der Hintergrund: Dem Mann wurde fälschlicher Weise das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) attestiert. Er erhielt den Wirkstoff Methylphenidat. Da der 49-Jährige aber kein ADHS hat, führte das Medikament bei ihm zu Angst- und Wahnvorstellungen (siehe Infotext).

Tat quasi „von einem anderen Menschen begangen“

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Peter Sommer folgte in seiner Entscheidung den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Es sprach den Beschuldigten frei. Begangen worden sei die Tat von einem anderen Menschen, als dem, der der Beschuldigte heute sei, sagte Sommer. Sowohl die Geiselnahme als auch das Randalieren mit einem Feuerlöscher in dem Markt – was einen Sachschaden in Höhe von rund 120 000 Euro nach sich zog – habe der 49-Jährige „in einem psychischen Ausnahmezustand, während eines psychischen Defekts“ begangen. „Dieser Defekt hat dazu geführt, dass Sie für die Tat nicht bestraft werden können“, sagte Sommer zu dem Beschuldigten. Der hatte zuvor in seinem „letzten Wort“ nochmals betont, dass ihm die Sache „von Herzen leid tut“.

In Discountermarkt gestürmt

Am Morgen des 20. August 2021 war der 49-Jährige einer 62-Jährigen in den Discountermarkt gefolgt, hatte sie von hinten angegriffen, ihr eine Verbandsschere an den Hals gehalten und sie so in seine Gewalt gebracht. „Überfall! Ich habe eine Geisel. Wenn ich in drei Minuten nicht meine Tabletten habe, ist die Frau tot“, hatte der 49-Jährige gerufen und nach einem Herz-Kreislauf-Mittel verlangt. Mehr als 20 Minuten hatte der Mann die Frau in seiner Gewalt – bis er einen Feuerlöscher fand, damit den Markt einnebelte, wobei er die Frau losließ. Über einen Notausgang konnte sie fliehen. Wenig später wurde der 49-Jährige von der Polizei überwältigt und festgenommen. Zunächst war der Beschuldigte in die JVA in Untersuchungshaft gekommen.

Das Medikament

Ritalin, unter diesem Markennamen ist der Wirkstoff Methylphendiat gemeinhin bekannt. Er fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Eingesetzt wird Mehtylphenidat unter anderem gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Die Patienten leiden an einem Mangel des Botenstoffs Dopamin im Gehirn. Der Neurotransmitter ist für die Informationsübertragung zwischen bestimmten Nervenzellen zuständig. Methylphenidat stimuliert die dopaminhaltigen Nervenverbindungen, die Informationsübertragung wird wieder hergestellt. Die Betroffenen können sich besser konzentrieren, werden ruhiger, wie der Nippeser Apotheker Dr. Helmut Beichler auf Nachfrage erklärt. Die Crux: „Bei Leuten, die kein ADHS haben, kann es zu einer stärkeren Erregung kommen und somit auch zu Wahnvorstellungen“, so Beichler weiter.

Mit Konsequenzen müssen die Ärzte, die die Fehldiagnose gestellt haben, aber nicht rechnen. „Das alles ist eine Verkettung unglücklicher Umstände“, sagt Isabell Schemmel, Verteidigerin des 49-Jährigen. (bks)

Dort war er wegen der ADHS-Diagnose, die in einer Klinik gestellt worden war, weiter mit Methylphenidat behandelt worden. Immer wieder verschrieben ihm Ärzte das Medikament, ohne die Diagnose zu überprüfen.

Nach einem Haftprüfungstermin im November 2021 war er aufgrund seines desolaten psychischen Zustands schließlich in einer Psychiatrie untergebracht worden. Dort hatten zwei Ärztinnen aber Zweifel an der Diagnose. Sie setzten das amphetaminartige Methylphenidat ab; relativ zügig trat bei dem 49-Jährigen Besserung ein. Der psychotische Zustand löste sich auf, der Mann wurde wieder „normal“.

Im Prozess kam der psychiatrische Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Geiselnahme im Zustand einer Psychose begangen worden sei. Die Psychose sei wiederum durch die nicht beabsichtigte, aber dennoch missbräuchliche Einnahme des Methylphenidat hervorgerufen worden.