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Gerichtsprozess in KölnDrogendealer mit Machete und Lanze unterwegs

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Erst im Februar war der 34-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Armbrust zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin hatte in der Urteilsbegründung, die Tat als „komplett absurd“ bezeichnet. Seit Donnerstag steht der Mann nun erneut vor Gericht. Diesmal lautet der Vorwurf auf bewaffneten Drogenhandel. Bei einer Wohnungsdurchsuchung nach dem Armbrust-Schuss im August 2021 hatten Ermittler weitere Waffen sichergestellt. Unter anderem einen Schlagstock, eine Machete und eine Lanze.

Schon morgens den ersten Joint geraucht

Zur Last gelegt wird dem Familienvater der Handel mit rund 60 Kilogramm Marihuana und knapp 800 Gramm Kokain zwischen März 2020 und August 2021. Der 34-Jährige räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Er bestritt jedoch, dass rund 50 Gramm des Kokains für seinen eigenen Konsum bestimmt gewesen seien. Bis August 2021 habe er täglich bis zu zwei Gramm Kokain konsumiert und bis zu fünf Gramm Marihuana geraucht. Ferner habe er es wöchentlich noch auf rund vier Flaschen Whisky gebracht. „Teilweise habe ich mir schon morgens um acht Uhr den ersten Whisky genehmigt oder einen Joint geraucht“, sagte der Angeklagte. Und weiter: „Die letzten drei bis vier Jahre war mein Konsum jedenfalls exzessiv.“ Mit dem Rauschgift habe er gehandelt, um sich seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Über Kunden und Lieferanten machte er keine Angaben. Er habe Frau und Kinder, die müsse er schützen, so der 34-Jährige. Er formulierte die Hoffnung, dass er nach Abschluss des Prozesses in eine Entziehungsanstalt dürfe. Er wolle seinem Leben eine „neue Wendung“.

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Für den Handel mit dem Marihuana und um Kontakt zu seinen Lieferanten zu halten, nutzte der Mann ein sogenanntes Encrochat-Handy. Der Messenger auf diesen Handys galt lange Zeit als nicht zu knacken, bis dies 2020 niederländischen und französischen Strafverfolgungsbehörden doch gelang. Seither versorgen Frankreich und die Niederlande andere nationale Polizeibehörden mit „abgegriffenen“ Chats aus dem „WhatsApp für Gangster“ — unter anderem auch solche von dem 34-Jährigen. 

Der Prozess wird fortgesetzt.