Getötete Joggerin in KölnGericht verurteilt 62-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung

Blumen wurden am Unfallort Boltensternstraße niedergelegt.
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Köln – Sie war joggen und wartete an einer Rot zeigenden Fußgängerampel. Bei Grün lief sie los und wurde von einem Pkw erfasst. Die Frau schlug mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe auf, ihr Körper wurde auf die Straße geschleudert. Die 28-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und verstarb noch am Unfallort.
Ein Jahr Haft auf Bewährung für Kölner Gastronom
Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht den 62-jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Der Gastronom war durch zwei kleine, nicht angeleinte Hunde im Fußraum des Beifahrersitzes abgelenkt und hatte die für ihn Rot zeigende Ampel übersehen. „Auch wenn die Hunde immer so mitgeführt wurden, ohne dass es zu einem Unfall kam, so bestand dennoch das Risiko“, sagte die Vorsitzende. Der Angeklagte habe die „im Verkehr notwendige Sorgfalt“ nicht walten lassen.
Die Richterin merkte weiter an: „Für solch tragische Fälle wird es nie eine gerechte Strafe geben können.“ Besonders tragisch: Auch der Vater der 28-Jährigen war vor Jahren bei einem Unfall ums Lebens gekommen. Der Mutter der Joggerin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, sprach die Richterin ihr Mitgefühl aus: „Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft.“ Der 62-Jährige, der am ersten Prozesstag vor zwei Wochen noch geschwiegen hatte, hatte am Donnerstag über seinen Verteidiger eingeräumt, dass er von den Hunden abgelenkt gewesen sei. „Als er wieder aufschaute, sah er das Opfer.“ Zeit zu reagieren, habe sein Mandant nicht mehr gehabt. Mit 50 Stundenkilometern hatte der Mann die junge Frau erfasst. Reanimationsversuche von alarmierten Rettungssanitätern waren fehlgeschlagen.
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Eine Fehlschaltung der Ampeln war von einem Sachverständigen ausgeschlossen worden. Die Mutter des Opfers hatte zudem eindringlich geschildert, dass ihre Tochter aufgrund des schmerzlichen Unfalltods ihres Vaters nie bei Rot über die Ampel gegangen sei. Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass der Angeklagte und die Nebenklägerin sich in Verhandlungen über Schmerzensgeld und Schadensersatz befinden.