Köln – Am Flughafen Köln/Bonn kommen Fälschungen jeglicher Art an: Potenzmittel aus Fernost, Harry Potter-Utensilien oder nachgemachte Champions-League-Pokale. Doch diesmal haben die Beamten des Hauptzollamtes zwei Funde gemacht, die gerade in diesen Zeiten erschreckend sind. Im Dezember 2020 und im Januar 2021 haben die Fahnder in verschiedenen Sendungen aus China fast 47 000 gefälschte FFP 2-Masken gefunden und beschlagnahmt. „Sie erfüllten nicht den Sicherheitsstandard und waren mangelhaft“, bestätigte der Sprecher des Hauptzollamtes, Jens Ahland. Die Masken seien aus dem Verkehr gezogen worden. „Wir werden weiter aufpassen, damit keine mangelhaften Atemschutzmasken auf den deutschen Markt kommen“, sagte Ahland. Produktsicherheit sei ein wichtiges Thema, besonders wenn es um die Gesundheit geht.
Das Thema Markenpiraterie in Pandemie-Zeiten beschäftigt seit Monaten die Ermittlungsbehörden. Kriminelle nutzen die Angst vor dem Corona-Virus auf vielfältige Weise aus. In Fake-Shops bieten sie im Netz medizinische Geräte und Atemschutzmasken an, die Kunden nie erhalten oder die ungeeignet sind. Oder sie geben sich als infizierte Angehörige aus, um Geld bei ihren Opfern zu erschleichen. Die Kölner Polizei bearbeitet derzeit rund 100 Fällen in Zusammenhang mit gefälschten Waren hinsichtlich der Corona-Pandemie. „Wir können nur an die Bürger appellieren, sich die Internetseiten genau anzuschauen, auf denen die Waren angeboten werden“, sagte ein Polizeisprecher. Gerade nach den aktuellen Verschärfungen und der Verordnung für das Tragen hochwertiger Masken würden Betrüger vermutlich noch aktiver sein. Die Täter waren schon zu Beginn der Pandemie aktiv. So wurden im Mai 2020 zwei Männer festgenommen, die Atemschutzmasken mit gefälschten Zertifikaten verkauft hatten – bei ihnen wurden 11.000 Masken gefunden. Beide kamen in Untersuchungshaft.
Wie erkennt man gefälschte Seiten und Waren ?
Die Polizei rät: Wenn die angebotene Ware ungewohnt günstig ist, sollte nicht bestellt werden. Für wenige Cent sei ein gute Maske nicht zu bekommen. Aufpassen auf das Impressum: Dies sollte vollständig sein. Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlen, sollte kein Kauf stattfinden. Wer sich eine FFP2-Maske zulegt, sollte auf die CE-Kennzeichnung achten, der immer eine vierstellige Nummer folgen muss. Außerdem muss auf die Schutzklasse – also FFP2 oder FFP3 – hingewiesen werden.
