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Humboldt-GrembergErmittlungen gegen Falschparker nach tödlichem Brand eingestellt

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Im März 2025 brach das verheerende Feuer in Humboldt-Gremberg aus.

Im März 2025 brach das verheerende Feuer in Humboldt-Gremberg aus.

Sein Auto hatte die Feuerwehr behindert – doch die Staatsanwaltschaft sieht keinen beweisbaren Zusammenhang zum Tod des Mieters.

Fast neun Monate nach einem verheerenden Brand in einer Wohnung in Humboldt-Gremberg, in dessen Folge der 64-jährige Mieter ums Leben kam, wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Falschparker eingestellt. Dem beschuldigten Pkw-Fahrer wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen. Weil sein Auto in einer Kurve stand, konnte ein Drehleiterwagen nach Angaben der Feuerwehr nicht in eine Nebenstraße einbiegen.

Der für eine Anklageerhebung notwendige Verdacht habe sich nicht begründen lassen, teilte die Kölner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. „Es war insbesondere nicht sicher zu belegen, dass das Leben des Geschädigten tatsächlich gerettet worden wäre, wenn der Rettungswagen ungehindert in die Straße hätte einbiegen können und damit früher am Brandort eingetroffen wäre“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.

Durch den verkehrswidrig abgestellten Pkw des Beschuldigten sei zwar eine zeitliche Verzögerung von mindestens 30 Sekunden bis zu einer Minute entstanden, der Wohnungsinhaber hatte jedoch bereits zuvor erhebliche lebensgefährliche Verbrennungen erlitten, die für sich genommen schon todesursächlich gewesen sein können. „Insofern fehlt es am sicheren Nachweis, dass das Verhalten des Pkw-Fahrers ursächlich für den Tod des Wohnungsinhabers war“, begründet Bremer die Einstellung des Verfahrens. Dieser sei für eine Strafbarkeit erforderlich gewesen.

Unabhängig von dem Einzelfall werde die Staatsanwaltschaft auch zukünftig bei ähnlichen Vorkommnissen eingehend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung gegeben seien, betonte Bremer.