Köln – Als das Mieterpärchen (42 und 38) am 7. Januar 2020 in seine Wohnung in der Leyendecker Straße in Ehrenfeld kam, traute es seinen Augen nicht. Das Dach der Dachgeschosswohnung war abmontiert, die Innenwände abgerissen und große Teile der Möbel und Habe unter Bauschutt begraben. Vor dem Amtsgericht Köln, wo dieser kuriose Fall seit Donnerstag vor einem Zivilrichter verhandelt wird, sprechen die Mieter von einer „kalten Räumung“, die beklagte Vermieterin hingegen von einer „abgesprochenen Sanierung“.
Ziel der Klage im Eilverfahren, so Rechtsanwalt Sven Forst: „Meine Mandanten wollen die entzogene Wohnung wiederhaben, und zwar in bewohnbarem und ursprünglichem Zustand.“ Laut Forst hätten die Mieter auch noch einen gültigen Mietvertrag.
Vermieterin: Mir blieb nichts anderes übrig
Die Vermieterin, eine Kölner Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, verlangt hingegen, die Klage abzuweisen. „Es gab eine mündliche Vereinbarung über die Sanierungsmaßnahmen“, behauptete sie vor Gericht. In einem Statement gab sie ferner an: „Bei dem Gerichtsverfahren gegen mich handelt es sich um reine Schikane, die ausschließlich auf Lügen, Verleumdungen, falschen eidesstattlichen Versicherungen aufgebaut ist.“ Zudem gab die Beklagte an, dass sie die Wohnung mittlerweile neu vermietet habe. Die Mieter hätten einen Baukostenzuschuss von 20000 Euro gegeben. „Mir blieb nichts anderes übrig“, sagte die Vermieterin. Anders hätte sie die Kosten für die Sanierung nicht mehr aufbringen können.
In seiner vorläufigen Einschätzung der Rechtslage, tendierte Amtsrichter Andreas Wiegelmann aber klar zur Rechtsauffassung der Kläger. „Wenn eine Wohnung abgeschlossen ist, tut der Wohnungseigentümer kund, dass er nicht möchte, dass jemand reingeht.“ Das Handeln der Beklagten wertete er in der Verhandlung als „verbotene Eigenmacht“ der Beklagten. Eine Entscheidung in dem Fall kündigte das Gericht für den 7. Mai an. (bks)

