Klage erhoben4711-Nachfahrin darf Geburtstag nicht auf Schloss Röttgen feiern
Von Klaus Müller >
Lesezeit 5 Minuten

Schloss Röttgen steht unter Denkmalschutz. Hier lebte Maria Mehl-Mülhens bis zu ihrem Tod 1985.
Copyright: Guenther Meisenberg