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Prozess in KölnKneipenbesuch in Volkhoven endete fast tödlich

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Landgericht in Köln dpa

Der Eingang zum Landgericht in Köln 

Köln – Eine Kneipenschlägerei mit fast tödlichem Ausgang in Volkhoven/Weiler beschäftigt seit Dienstag das Landgericht. Angeklagt wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist ein 30-Jähriger. Er soll seinen Kontrahenten zunächst mit einem Holzknüppel niedergestreckt haben. Anschließend soll er mit einem Messer auf Hals und Oberschenkel des am Boden liegenden Mannes eingestochen und ihn „akut lebensgefährlich verletzt“ haben, wie es in der Anklage hieß.

Am 22. Januar 2022 gegen 21 Uhr sollen der Angeklagte und der als Nebenkläger in dem Prozess auftretende Geschädigte gegen 21 Uhr in der Kneipe „Fußwinkel“ in eine „tätliche Auseinandersetzung“ geraten sein. Laut Staatsanwalt sei der spätere Geschädigte vor Ort geblieben, während der Angeklagte anschließend nach Hause ging. Dort habe er sich mit einem Holzknüppel ausgerüstet und sei zu der Kneipe zurückgegangen, „um sich für die vorangegangene Auseinandersetzung zu rächen“. Mit dem Knüppel habe er dem Kontrahenten vor den Kopf gehauen, woraufhin dieser zu Boden gegangen sei. Anschließend habe der Angeklagte ein Klappmesser gezogen und es dem Kontrahenten in Hals und Oberschenkel gestochen. Der Geschädigte, dem die Luftröhre geöffnet wurde, überlebte nur durch eine Notoperation.

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Über seinen Verteidiger Ingmar Rosentreter räumte der Angeklagte den Tathergang zwar ein. Allerdings habe der 30-Jährige nicht gezielt in Hals und Oberschenkel des Nebenklägers gestochen. Auslöser der ersten körperlichen Auseinandersetzung sei Streit um einen Geldspielautomaten gewesen, so der Verteidiger. An dem Automaten habe sein Mandant schon gespielt, als auch der spätere Geschädigte Geld eingeworfen und gemeint habe: „Scheißegal, spielen wir halt zusammen.“

Laut dem Verteidiger war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Zudem habe der 30-Jährige Kokain genommen. Der Prozess wird fortgesetzt.