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Bilanz nach PfingstenDrei Kölner Rheinschwimmer müssen mit Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen

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Die Stadt Köln informiert bei einem Rundgang zum Badeverbot im Rhein. (Archivbild)

Die Stadt Köln informiert bei einem Rundgang zum Badeverbot im Rhein. (Archivbild)

Insgesamt traf das Ordnungsamt 650 Menschen am Rhein an und führte in mehr als 100 Fällen Präventivgespräche.

Bei Kontrollen des Badeverbots im Rhein hat das Kölner Ordnungsamt über das Pfingstwochenende drei Bußgeldverfahren eingeleitet. „Zwei Personen standen im Rheinpark bis zu den Oberschenkeln im Wasser, eine andere im Bereich Alfred-Schütte-Allee“, sagt ein Stadtsprecher. Die Betroffenen erwartet nun eine Strafe von bis zu 1000 Euro. Dabei handelt es sich um die Höchststrafe beim Baden im Rhein. Ob die drei Personen tatsächlich 1000 Euro oder doch weniger zahlen müssen, wird das weitere Verfahren zeigen.

Insgesamt war das Ordnungsamt über das Wochenende mit vier Teams, bestehend aus zwei bis drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterwegs, um auf das Badeverbot aufmerksam zu machen und Verstöße zu ahnden, so der Sprecher weiter. Dabei habe das Ordnungsamt rund 650 Personen angetroffen. In mehr als 100 Fällen führen die Ordnungskräfte Präventivgespräche durch. „Klar ist: Das Ordnungsamt kann nicht immer und überall gleichzeitig sein – aber man muss immer und überall mit Kontrollen des Ordnungsamtes rechnen. Diese Kontrollen dienen dazu, den Menschen klarzumachen, dass der Rhein ein lebensgefährliches Gewässer ist und dass das Baden im Rhein tödlich enden kann“, sagte der Stadtsprecher.

Verbote gibt es auch in Düsseldorf und Neuss

Nach mehreren Todesfällen beschloss der Kölner Rat Anfang September vergangenen Jahres ein Badeverbot im Rhein; ähnliche Verbote gibt es auch in Städten wie Düsseldorf und Neuss. Mittlerweile hat die Verwaltung am Rheinufer 60 mehrsprachige Schilder aufgestellt. In Köln gilt als „Baden“ bereits das „planmäßige Verweilen“ in mehr als knöcheltiefem Wasser. Das Verbot trat am 17. September in Kraft – also erst nach dem Sommer.

Die Stadt kündigte am vergangenen Freitag an, die Einhaltung über das Pfingstwochenende wegen der sommerlichen Temperaturen verstärkt zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden; möglich sind Bußgelder von bis zu 1000 Euro. Zuvor war eine achtmonatige Übergangsphase zu Ende gegangen, in der das Ordnungsamt lediglich Verwarnungen ausgesprochen hatte.

Zahl der Badetoten zuletzt wieder rückläufig

Vom Verbot ausgenommen sind unter anderem behördliche Maßnahmen und Rettungsaktionen (inklusive Übungen), das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen sowie Aktivitäten wie Kanufahren, Rudern und Angeln. Auch genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt – etwa Taufen im Rhein – fallen nicht unter das Verbot.

Mit dem Beschluss beauftragte der Rat die Verwaltung außerdem, zu prüfen, ob weitere Badeseen im Stadtgebiet oder in erreichbarer Nähe geöffnet oder besser zugänglich gemacht werden können und dem Rat Vorschläge vorzulegen. Bisher liegt ein solcher Vorschlag nicht vor.

Landesweit ging die Zahl der ertrunkenen Menschen zuletzt wieder zurück. Von Mai bis Mitte September 2025 zählte die DLRG 27 Badetote in nordrhein-westfälischen Gewässern und Bädern. Im Vorjahreszeitraum waren es 34.