Streit mit Stiftung in Köln4711-Erbin siegt auch in letzter Instanz vor Gericht

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Das denkmalgeschützte Schloss Röttgen.

Das denkmalgeschützte Schloss Röttgen.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen einer Nachfahrin der 4711-Duft-Dynastie und der Mehl-Mülhens-Stiftung ist entschieden. Die Stiftung, Besitzerin des berühmten Gestüts Röttgen muss Einsicht in ihre Satzung gewähren. 

 Die aus dem Pferderennsport bekannte Mehl-Mülhens-Stiftung, Besitzerin des berühmten Gestüts Schloss Röttgen in Heumar, muss Auskunft über ihre Satzung und alle seit März 1987 vorgenommenen Änderungen geben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie der Bonner Rechtsanwalt Eberhard Rott am Donnerstag mitteilte. Damit hat die auf Herausgabe der Satzung klagende Fiona Streve-Mülhens Achenbach, Nachfahrin der 4711-Duft-Dynastie und Großnichte von Stiftungsgründerin Maria Mehl-Mülhens, nach Prozessen vor dem Kölner Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) nun auch vom BGH Recht bekommen.

Außergerichtliche Lösung war nicht zu erzielen

„Leider ist es uns in den vier Jahren, in denen ich mich schon mit dem Thema beschäftige, nicht gelungen, eine außergerichtliche Lösung mit der Stiftung zu finden. Deshalb freue ich mich sehr über das Urteil“, zeigte sich Streve-Mülhens Achenbach laut der Mitteilung erfreut.

Seinen Anfang hatte der Rechtsstreit vor einer verschlossenen Tür genommen: Als die Klägerin Streve-Mülhens Achenbach gemäß der Familientradition ihren 47-elften Geburtstag — 47 Jahre und elf Monate — auf Schloss Röttgen feiern wollte, wurde ihr bei einer geplanten Besichtigung im Sommer 2020 vom Stiftungsvorstand der Zutritt verweigert. Das wollte sich Streve-Mülhens Achenbach nicht bieten lassen und klagte vor dem Kölner Landgericht. Der gegen den Stiftungsvorstand erhobene Vorwurf: Mit dem Betretungsverbot des Gestüts verstoße der Stiftungsvorstand gegen den Stifterwillen von Maria Mehl-Mülhens. Die 1985 kinderlos verstorbene Tochter von Duftwasserfabrikant Peter Paul Mülhens, der das Gestüt Röttgen 1924 gegründet hatte, hatte in ihrem Testament verfügt, dass die von ihr gegründete Stiftung Alleinerbin von Gestüt und Schloss sei. Zudem legte sie Führung und Organisation der Stiftung in einer „Verfassung“ fest. Demnach soll Maria Mehl-Mülhens in der ursprünglichen Stiftungsverfassung die Bedingung formuliert haben, dass Schloss Röttgen sowohl für repräsentative Zwecke der Bundesregierung als auch der Familien Mehl und Mülhens zur Verfügung stehe. Doch um dies zu überprüfen, wäre ein Blick in die Stiftungsverfassung nötig gewesen, was vom Vorstand der Stiftung verweigert wurde.

Nun herrscht Rechtsklarheit

Das Landgericht Köln entschied dann im Februar 2023, dass die Klägerin ein Anrecht auf Einblick in die Stiftungsverfassung habe. Hiergegen ging der Stiftungsvorstand vor dem OLG in Berufung, unterlag dort aber ebenfalls. Die daraufhin eingelegte Rechtsbeschwerde beim BGH wurde nun zurückgewiesen. Über die jahrelange Auseinandersetzung sagte Streve-Mülhens Achenbach: „Die Stiftung zeigte keinerlei Kompromissbereitschaft und verweigerte selbst nach den beiden für mich positiven Urteilen des Kölner Landgerichts und des Oberlandesgericht Köln konsequent die Herausgabe der aktuellen Satzung. Entscheidend ist aber, dass es jetzt Rechtsklarheit gibt.“ Der Stiftungsvorstand muss nun die Satzung und alle seit dem 20. März 1987 gemachten Änderungen herausgegeben.

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