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Debatte um „Mikrohandel“Bringt Hamburger Vorstoß Wende in der Kölner Drogenpolitik?

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Beim Verein für innovative Drogenselbsthilfe in Kalk gibt es ein Zelt, in dem suchtkranke Menschen möglicherweise Drogen austauschen können. Das Projekt ist umstritten.

Beim Verein für innovative Drogenselbsthilfe in Kalk gibt es ein Zelt, in dem suchtkranke Menschen möglicherweise Drogen austauschen können. Das Projekt ist umstritten.

Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) und sein Düsseldorfer Amtskollege Stephan Keller (CDU) begrüßen die Initiative aus Hamburg.

Der Hamburger Bundesratsvorstoß zur Weitergabe kleinster Drogenmengen könnte Bewegung in den Streit über die Drogenhilfepolitik in Köln und Düsseldorf bringen. Die Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) und Stephan Keller (CDU) wollten Modellprojekte zum Tausch beziehungsweise zur Weitergabe kleiner Drogenmengen in Suchthilfezentren starten. Das Gesundheits- und das Innenministerium begründeten die Ablehnung zweifach. Ohne Änderung des Bundesrechts sei ein solches Modell nicht rechtssicher möglich. Die Landesministerien lehnten die Weitergabe von Drogen auch inhaltlich ab.

„Wirksame Lösungen entwickeln“

„Ich freue mich, dass Hamburg die Initiative ergreift, denn sie zeigt, dass viele Großstädte vor ähnlichen Problemen stehen und wir auch neue Wege gehen müssen“, sagt Burmester. Auch Keller begrüßt den Vorstoß: „Wir brauchen mehr Handlungsspielraum für die Kommunen, damit wir vor Ort wirksame Lösungen für die Herausforderungen der Drogen- und Suchthilfe entwickeln können“, sagt er. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Was bedeutet „Mikrohandel mit Drogen“?

Mit „Mikrohandel“ wird in der drogenpolitischen Debatte die Weitergabe, der Tausch oder der Verkauf kleinster Drogenmengen unter Konsumierenden bezeichnet. Der Begriff ist allerdings unscharf. Der Hamburger Bundesratsantrag ist enger gefasst: Er soll den Ländern ermöglichen, in erlaubten Drogenkonsumräumen die unentgeltliche Weitergabe geringer Mengen zum unmittelbaren Verbrauch zuzulassen. Verkauf und gewerbsmäßiger Drogenhandel blieben verboten. Fachleute wie der Suchtforscher Daniel Deimel halten den Begriff für unglücklich, weil er den Eindruck erwecken könne, der Staat unterstütze den Drogenhandel. Er stammt aus Zürich, dessen Drogenhilfepolitik europaweit als Vorbild gilt: das Zürcher Modell.

Eine Frau hält ihre Crackpfeife in der Hand. (Archivbild)

Eine Frau hält ihre Crackpfeife in der Hand. (Archivbild)

Wie funktioniert das Zürcher Modell?

In Zürich gibt es drei Suchthilfezentren für Menschen aus der Stadt sowie ein viertes für Menschen von außerhalb. Sie sollen dazu beitragen, offene Drogenszenen auf Straßen und in Wohnvierteln einzudämmen. Die Einrichtungen bieten nicht nur Drogenkonsumräume. Die Besucher können sich dort auch ausruhen und waschen sowie von Sozialarbeitern beraten lassen. Gleichzeitig geht die Polizei im öffentlichen Raum konsequent gegen Drogenhandel und öffentlichen Konsum vor.

Das führt allerdings zu einem praktischen Problem: Viele schwer abhängige Menschen stehen unter hohem Suchtdruck und versuchen weiterhin, Drogen zu beschaffen. Werden sämtliche Weitergaben in und um die Einrichtungen unterbunden, können sich Beschaffung und Konsum wieder an andere Orte verlagern. Deshalb werde in Zürich die Weitergabe kleinster Mengen unter den Konsumierenden geduldet, sagt Projektleiter Florian Meyer. Andernfalls würde das Zürcher Modell nicht funktionieren. Auch Suchtforscher Daniel Deimel hält das für entscheidend. Die Stadt Köln nimmt das Zürcher Modell als Vorbild.

„Das Problem ist, dass in einem sogenannten Drogenkonsumraum schwerstabhängigen Menschen mit erheblichem körperlichen Suchtdruck der Konsum in sauberer Umgebung ermöglicht werden soll“, sagt der Kölner Polizeipräsident Johannes Hermanns. „Die dafür notwendigen Drogen können die potenziell schwerstabhängigen Menschen aber unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht legal erwerben. Das ist eine absurde Ausgangssituation.“

Was ist das Problem mit dem Mikrohandel?

Der Handel und grundsätzlich auch die Weitergabe illegaler Betäubungsmittel sind nach geltendem Recht in Deutschland strafbar. Eine offizielle Duldung wäre deshalb rechtlich problematisch. Die Stadt Köln darf sich nicht über das Betäubungsmittelgesetz hinwegsetzen. Kölns Oberbürgermeister Burmester wirbt daher für eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme. Sie soll nicht den Verkauf legalisieren, sondern die unentgeltliche Weitergabe geringer Mengen zum unmittelbaren Verbrauch in erlaubten Drogenkonsumräumen ermöglichen.

In der Hand eines Mannes liegen Päckchen mit Drogen, sogenannte Bubbles. (Symbolbild)

In der Hand eines Mannes liegen Päckchen mit Drogen, sogenannte Bubbles. (Symbolbild)

Ist der Mikrohandel in der Schweiz legal?

Auch in der Schweiz ist der Handel mit illegalen Drogen grundsätzlich strafbar. In Zürcher Einrichtungen wird die Weitergabe kleinster Mengen unter Konsumierenden nach Darstellung der Verantwortlichen unter engen Bedingungen toleriert. Das geschieht in einem Zelt, das nicht einsehbar ist. Es handelt sich nicht um einen ausdrücklich legalisierten Drogenmarkt, sondern um eine behördlich geduldete Praxis bei der konkreten Anwendung des Strafrechts. Stellt die Polizei ein strafbares Drogengeschäft fest, muss sie einschreiten.

Könnte ein Zelt auch eine pragmatische Lösung für Köln sein?

Möglicherweise gibt es eine solche Praxis bereits. Aus dem Umfeld des neuen Drogenkonsumraums in Kalk gibt es Berichte, wonach Drogen in einem kleinen schwarzen Zelt auf der gegenüberliegenden Straßenseite den Besitzer wechseln sollen – ähnlich wie in Zürich. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete nach der Eröffnung des Konsumraums, Köln sei damit die erste deutsche Kommune, die so verfahre. Die Stadt Köln weist das zurück. „Die Aussage, dass die Stadt versuchsweise Mikrohandel dulde, entspricht nicht unserer Position“, sagt Stadtsprecher Alexander Vogel. Das Dealen werde weder im noch am Drogenkonsumraum in Kalk geduldet, der von „Vision – Verein für innovative Drogenselbsthilfe“ betrieben wird. Grundsätzlich wäre eine ähnliche Konstruktion auch am geplanten Suchthilfezentrum am Perlengraben denkbar. Sie würde die erhebliche rechtliche Unsicherheit jedoch nicht beseitigen.

Wie unterscheidet sich das Kölner Modell vom Zürcher Vorbild?

Während sich die Angebote in Zürich auf mehrere Einrichtungen verteilen, wird Köln zunächst nur ein großes Suchthilfezentrum in der Innenstadt eröffnen. Erst danach will die Stadt den Konsumraum in Kalk zu einem zweiten Zentrum ausbauen. Anschließend soll linksrheinisch noch ein dritter Standort entstehen. Wo dieser liegen könnte, ist bislang offen. Es dürfte noch einige Jahre dauern, bis Köln über eine ähnliche Struktur wie Zürich verfügt. Dort gehört es zum Konzept, dass sich die schwer abhängigen Menschen nicht an einem einzigen Standort konzentrieren. Anders als Köln trennt Zürich beim Zugang: Drei Zentren sind Einheimischen vorbehalten, für Auswärtige gibt es ein weiteres, um keinen Zuzug aus anderen Städten auszulösen.