Das Kölner Landgericht fällte sein Urteil in einem äußerst ungewöhnlichen Kriminalfall.
Mordkomplott wegen SorgerechtKölner Unternehmer sollte sterben – Ehefrau und Schwiegermutter verurteilt

Mutter und Tochter beim Prozessauftakt mit ihren Anwälten Nicolas A. Frühsorger, Dominik Weiß und Abdou A. Gabbar (v. l.) im Kölner Landgericht
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Ein Kölner Unternehmer sollte im Auftrag der Ehefrau und Schwiegermutter sterben – zu diesem Ergebnis kam am Dienstag das Landgericht in einem aufsehenerregenden Strafprozess. Wegen versuchter Anstiftung müssen die beiden Angeklagten, Mutter und Tochter, jeweils viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Hintergrund der Tat war ein „mit harten Bandagen“ geführter Streit ums Sorgerecht für einen heute sechsjährigen Jungen, so die Richterin. Die beschuldigten Frauen hatten abgestritten, Mordpläne geschmiedet zu haben. Sie sprachen lediglich von dem Vorhaben einer „Abreibung“.
Kölner Gericht: Rosenkrieg führte zur Tat
„Wir treffen hier keine Entscheidung im familienrechtlichen Verfahren, und das müssen wir auch nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann zu Beginn der Urteilsbegründung in Saal 210 des Kölner Justizgebäudes. Die 36-jährige Angeklagte hatte ihrem Ehemann Gewalttätigkeit vorgeworfen und von Alkohol- und Drogenmissbrauch gesprochen. „Selbst wenn das alles zuträfe, ändert das nichts an unserer Entscheidung“, so Grassmann. Denn Jugendamt und Gerichte hätten sich bereits gekümmert. Mit ihrer Tat hätten die Angeklagten für das Ende des Streits sorgen wollen.
„Der Geschädigte sollte aus dem Weg geräumt werden“, so formulierte es die Richterin. Und in einem italienischen Gastronomen auf Mallorca hätten sie einen Verbündeten gesehen, der über die nötigen Kontakte verfügte. Einen „Kolumbianer mit Waffe“ könne er engagieren, hatte der Pizzabäcker verlauten lassen – doch er war nur zum Schein auf den Deal eingegangen. „Zum Glück, muss man sagen“, sagte die Richterin. Statt einen Auftragskiller zu instruieren, habe der Gastronom Beweise gesammelt und letztlich die „Zielperson“ informiert. Der Kölner war aus allen Wolken gefallen.
Köln: Videos und Chats belasten Mutter und Tochter schwer
Videoaufnahmen des Gastronomen und auch der Chatverkehr von Mutter und Tochter untereinander überführten diese eindeutig, sagte die Richterin. So hatte die 62-jährige Beschuldigte im Gespräch mit dem Gastronomen gesagt, dass sie den Schwiegersohn im Rollstuhl oder tot sehen wolle. 5000 Euro habe sie dafür an den Gastronomen bezahlt. Einem vermeintlichen Attentäter sollten auch Fotos des Unternehmers zugesandt werden, damit er nicht die falsche Person erwische. „Hast du Fotos von dem Vollidioten?“, habe die Schwiegermutter ihre Tochter daher im Chat gefragt.
Die Angeklagten hätten nicht bestritten, dass sie sich in dem Video und im Chat entsprechend geäußert hatten. „Aber sie wollten es uminterpretieren, vom Mordauftrag zum Denkzettel“, sagte die Richterin. So habe die Schwiegermutter gesagt, dem Unternehmer hätten vielleicht beide Beine gebrochen werden sollen, „damit er vielleicht sein Leben lang im Rollstuhl sitzt“. Die Ehefrau habe sich sogar harmlosere Schläge ins Gesicht vorgestellt als Bestrafung. Das ergebe keinen Sinn, sagte die Richterin. Dann hätte die Angeklagte ja noch schlechtere Erfolgschancen im Sorgerechtsfall gehabt.
Köln: Richterin hebt den Haftbefehl nicht auf
Größtes Streitthema nach der Trennung war der zukünftige Aufenthaltsort des gemeinsamen Sohnes. Die 36-Jährige habe sich gewünscht, weiter auf Mallorca zu wohnen – zumal ihre Mutter extra aus Berlin dorthin gezogen war, um bei der Familie sein zu können. Der Unternehmer wohnte zuletzt wieder in Köln, seine Ehefrau hatte eine Bleibe in Frechen bezogen. Die Angeklagte habe den Sohn instrumentalisieren und dazu bringen wollen, ebenfalls den Wunsch zu äußern, auf der spanischen Insel zu leben. „Dabei will ein Kind doch nur bei beiden Eltern sein“, sagte die Richterin.
Mit dem auch im Prozess geäußerten Wunsch, in Zukunft wieder auf Mallorca leben zu wollen, erklärte Richterin Grassmann auch den weiteren Vollzug des Haftbefehls, es bestehe Fluchtgefahr. Bis zu einer möglichen Rechtskraft des Urteils sollen die beiden Frauen also nicht auf freien Fuß kommen. Die Begründung sei „bösartig“, sagte Verteidiger Abdou Gabbar. Zumal die 62-jährige Angeklagte ohnehin schon aus Spanien abgeschoben worden sei. Seiner Mandantin würde es bei einer etwaigen Flucht nicht anders ergehen. Beide Frauen sitzen bereits viele Monate in Untersuchungshaft.
Opferanwalt Marco Heymann äußerte nach der Urteilsverkündung, dass sein Mandant erleichtert sein dürfte. Die Verteidiger der Angeklagten hatten im Prozess auch den Verdacht gehegt, der Unternehmer habe seiner Ehefrau eine Falle stellen wollen und von Anfang an mit dem Gastronomen in Kontakt gestanden. Dem widersprach das Gericht. Der Kölner sei erst informiert worden, als der Mordauftrag bereits erteilt worden sei. Und es sei legitim, dass man ab diesem Zeitpunkt weitere Beweise sammle. Mit diesen war der Unternehmer zurück in Deutschland zur Polizei gegangen.
Kölner Unternehmer zeigte sich im Zeugenstand erschüttert
„Wir hatten ein Traumleben“, hatte der Geschädigte im Zeugenstand ausgesagt. Restaurants, Schmuck, Reisen, „die beste Zeit meines Lebens“. Doch nach der Geburt des Sohnes habe es gekriselt. Als der Pizzabäcker ihm von dem Mordplan erzählt habe, habe er das nicht glauben wollen. Bis er eine Tonaufnahme von der Schwiegermutter gehört habe. „Da wurde klar gesagt, dass ich getötet werden soll“, sagte der Kölner. Er habe dann eine Kamera in dem Lokal installiert – die zeichnete ein weiteres Treffen auf, bei dem die Schwiegermutter einen Geldumschlag übergeben hatte.
„Ich wusste aber nicht, ob sie noch weitere Täter beauftragt hat“, berichtete der Unternehmer, er habe Todesängste gehabt. Unter Tränen sagte der Mann, wie sehr ihn die Situation belaste. Nicht nur, weil er um sein Leben fürchten musste, sondern auch, weil seinem Sohn so die Mutter genommen wurde: „Das reißt mir das Herz raus.“ Der Geschäftsmann weinte und sagte, er warte jeden Tag auf die Frage seines Sohnes: „Was ist mit Mama?“ Bisher sei die Frage bei dem Kind aber noch nicht aufgekommen. Zur Urteilsverkündung war der Unternehmer nicht im Gericht erschienen.
