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Türsteher auf der AnklagebankFreier stirbt nach Kampf im Pascha – Das sagt die Sexarbeiterin

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Blick auf das Großbordell Pascha an der Hornstraße in Köln.

Im Kölner Großbordell Pascha kam es im Oktober 2025 zu dem tödlichen Vorfall.

Einblicke zum Ablauf im Großbordell gab beim laufenden Prozess im Landgericht der Betriebsleiter.

Ein Freier rastet im Großbordell Pascha aus, faselt vom Satan und kündigt an, die Prostituierten des Laufhauses in der Hornstraße zu töten – es sind erschreckende Szenen, die eine Sexarbeiterin am Mittwoch beim Prozess im Landgericht schilderte. Für den Kunden endete das Geschehen tödlich, nachdem ein Security-Mitarbeiter eingegriffen und sich ein Kampfgeschehen entwickelt hatte. Der Staatsanwalt sieht eine Körperverletzung mit Todesfolge, Verteidiger Martin Bücher eine rechtmäßige Notwehr. Bei einer Verurteilung drohen dem 40-jährigen Türsteher mindestens drei Jahre Haft.

Köln: Pascha-Betriebsleiter erinnert sich an derangierten Kunden

Der 50 Jahre alte Betriebsleiter des Paschas hatte im Zeugenstand berichtet, dass der später verstorbene Kunde am frühen Morgen des Tattags im Oktober 2025 mehrfach Bargeld im Büro abgeholt habe. Das ginge problemlos per Kreditkarte, berechnet wird ein Aufschlag von zehn Prozent. Die Prostituierten werden bar bezahlt – eine Stunde für sexuelle Dienste kostet etwa 200 Euro pro Dame, plus Kosten für Sonderwünsche und Getränke wie Champagner. Knapp 4500 Euro soll der Freier abgeholt und dabei laut des Zeugen bereits einen sehr derangierten Eindruck gemacht haben.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt am Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt am Landgericht

„Der erschien mir sehr paranoid, er hat mich öfters gefragt, ob alles okay ist und ob er sich gut benimmt“, berichtete der Betriebsleiter. Das sei ihm seltsam vorgekommen, „weil bis dahin ist ja noch nichts vorgefallen“. Eine Erklärung hatte der Bordell-Mitarbeiter aber durchaus: „Der stand halt sichtbar unter Drogen.“ Weite Pupillen habe der Mann gehabt, laut Anklage hatte er Kokain konsumiert. Der Betriebsleiter ordnete das so ein: „Das gehört im Nachtleben leider dazu, in Discos und Bordellen, und wir verurteilen das auch nicht – die Kunden sind ja oft mehrere Stunden bei uns.“

Nachdem der 37-Jährige tatsächlich bereits über mehrere Stunden mit verschiedenen Damen zusammen gewesen sein soll, soll er am frühen Nachmittag auf Zimmer 225 einer weiteren Sexarbeiterin ausgerastet sein. Man habe zuvor lediglich geredet, sagte die Zeugin. „Ist das üblich?“, fragte der Vorsitzende Richter Alexander Fühling. Ein Bordell suchten Männer ja aus einem anderen Grund aus. Zumindest sei es nicht unüblich und dann sei das natürlich leicht verdientes Geld, sagte die 32-jährige Zeugin. Der Kunde habe dann aber vom Satan gesprochen und sich in das Thema reingesteigert.

Köln: Freier habe laut Zeugin 100 Frauen töten wollen

„Ich habe versucht das Thema zu wechseln, aber das hat nicht funktioniert“, so die Zeugin. Dann habe der Freier, der die ganze Zeit nackt gewesen sei, gesagt, der Bordell-Manager solle ihm „100 Frauen bringen, die er dann töten wolle“. Zu einer Kollegin, die mit im Zimmer war, habe sie sich auf Rumänisch verständigt, dass sie Hilfe holen sollte. Dem Kunden habe sie gesagt, sie gehe kurz rauchen. Gleichzeitig habe sie den Hörer des Festnetz-Telefons im Zimmer abgehoben. Wählt man etwa zehn Sekunden nicht, wird im Eingangsbereich des Bordells ein Alarm für die Security ausgelöst.

Der Türsteher stürmte daraufhin in die zweite Etage. Beim Prozessauftakt ließ er über Verteidiger Bücher erklären, den Kunden zunächst aufgefordert zu haben, sich anzuziehen. Das habe dieser abgelehnt. Die Prostituierte bestätigte, dass der Security-Mann in einem ruhigen Ton gesprochen habe. Sie habe das Zimmer verlassen, sich später in einen anderen Raum begeben und sich im Bad eingeschlossen – so empfehle es die Bordellleitung bei Notfällen. Sie habe aber noch gesehen, dass der Kunde mit einem Hocker auf den Türsteher losgegangen sei. Auch davon hatte dieser berichtet.

Köln: Staatsanwalt sprach von einem zu langen Würgegriff

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Security-Mann vor, im Verlauf des Kampfgeschehens einen unnötig langen und heftigen Würgegriff angewandt und damit Einblutungen und Brüche im Halsbereich des Freiers verursacht zu haben. Der Mann starb einen Tag später in der Uniklinik an einem Hirnödem. Dem Vernehmen nach soll der Staatsanwalt davon ausgegangen sein, dass der Würgegriff noch anhielt, bis die alarmierte Polizei eingetroffen war. Die Beamten sollen das aber nicht bestätigt haben. Für den Verteidiger steht fest, dass der Mandant sich verhältnismäßig gegen einen Angreifer gewehrt habe.

Das Landgericht muss nun klären, ob der Freier seinen Tod selbstverschuldet hat. Es geht zum einen darum, ob die Abwehrhandlungen des Türstehers mit möglichem Würgegriff gerechtfertigt waren, zum anderen, ob auch ein beschriebenes Sturzgeschehen die tödlichen Verletzungen verursacht haben könnte. Schwer zu ertragen dürfte der Prozess für die Eltern und Schwestern des Verstorbenen sein, die als Nebenkläger die Verhandlung im Gerichtssaal verfolgen. Sie wollen die ganze Wahrheit wissen: Was geschah in den letzten Stunden im Leben ihres geliebten Sohnes und Bruders wirklich?