Die Staatsanwaltschaft hat den Security-Mitarbeiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Prozess am Landgericht KölnFreier stirbt nach Kampf mit Türsteher im Großbordell Pascha

Im Kölner Großbordell Pascha kam es im Oktober 2025 zu einem tödlichen Vorfall.
Copyright: Arton Krasniqi
„Ich bin der Satan, ich bin der Stärkste“: Mit diesen bizarren Äußerungen soll ein Besucher des Großbordells Pascha am Nachmittag des 8. Oktober 2025 zwei Prostituierte in Angst und Schrecken versetzt haben. Was anschließend in der zweiten Etage und im Eingangsbereich geschah, endete für den 37 Jahre alten Freier tödlich. Seit Dienstag muss sich ein Türsteher des Etablissements in der Hornstraße vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die zentrale Frage: Verteidigte der Angeklagte sich rechtmäßig gegen den aggressiven Kunden oder hielt er den nackten Mann zu lange im Würgegriff?
Köln: Staatsanwaltschaft spricht von Körperverletzung mit Todesfolge
Der Staatsanwalt wirft dem 40-jährigen Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vor – ein Verbrechen, das im normalen Strafrahmen mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Der 37-jährige Freier hatte sich bereits seit den frühen Morgenstunden im Pascha aufgehalten und dort sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen. Nach Darstellung der Anklage hatte er bis zum Mittag eine nicht unerhebliche Menge Kokain konsumiert. Nach den wirren Äußerungen war eine der Sexarbeiterinnen aus dem Zimmer 225 gestürmt und hatte den Türsteher im Erdgeschoss alarmiert.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt am Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Der Security-Mitarbeiter sei in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem nackten Mann geraten. Der Freier erlitt Einblutungen am Hals sowie Brüche am Kehlkopf. Im Eingangsbereich des Bordells sei der Mann bewusstlos geworden. Rettungskräfte reanimierten ihn, doch einen Tag später starb der Mann in der Uniklinik an den Folgen eines Hirnödems. Der Staatsanwalt wirft dem Türsteher vor, im Verlauf des Gefechts einen Würgegriff angewandt und zu lange zugedrückt zu haben. Der Angeklagte habe erkennen müssen, dass sein Verhalten lebensgefährlich werden könne, sagte der Staatsanwalt.
Köln: Pascha-Türsteher spricht von Notwehrhandlung
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Martin Bücher eine ausführliche Erklärung verlesen. Mit einem Generalschlüssel habe er das Zimmer geöffnet. Der Besucher sei nackt gewesen. Er habe sich als Sicherheitsmitarbeiter vorgestellt und ihn aufgefordert, sich anzuziehen und das Zimmer zu verlassen. Doch der Mann habe ihn angeschrien und wirre Dinge über den Teufel und Satan gerufen. Die Prostituierten seien in andere Zimmer geflüchtet – eine im Pascha übliche Schutzmaßnahme. Als der Angeklagte den Mann kurz aus den Augen gelassen habe, sei dieser plötzlich auf ihn losgegangen.
Ein Schlag habe ihn am Auge getroffen, zudem habe er einen starken, schnittartigen Schmerz am Rücken verspürt. Auf dem Flur sei es erneut zu einem Kampf gekommen. Dabei habe er versucht, den nackten Mann zu fixieren. Möglicherweise habe er ihn dabei auch in den Schwitzkasten genommen. Anschließend sei der Besucher mit einem Barhocker auf ihn losgegangen und habe ihm diesen in den Rücken geworfen. Im Foyer angekommen habe der Mann eine Bierflasche gegriffen und erneut in seine Richtung geschlagen. Ein Kollege habe Pfefferspray eingesetzt, jedoch ohne sichtbare Wirkung.
Köln: Angehörige wollen die ganze Wahrheit wissen
Es sei wieder zu einem Kampfgeschehen gekommen, bei dem er möglicherweise erneut den Hals des Kontrahenten umgriffen habe. Gemeinsam seien sie noch die fünf Stufen zum Eingangsbereich des Bordells hinuntergestürzt. Dort habe der Angeklagte schließlich die Hände des Randalierers auf dem Rücken fixieren können. Ein Kollege rief die Polizei. „Er bestreitet, den Mann danach noch im Würgegriff gehalten zu haben“, sagte Verteidiger Bücher. Als zwei Polizistinnen eintrafen, sei der Mann noch bei Bewusstsein gewesen und habe sich gegen die Anlegung von Handschellen gewehrt.
Erst später habe er erfahren, dass der Mann das Bewusstsein verloren hatte, ließ der Angeklagte verlauten, der seit 2013 als Security von Bordellen arbeitet und seit Mai 2024 im Pascha. „Auch wenn er strafrechtlich nicht dafür verantwortlich ist, ist er bestürzt, dass der Mann verstorben ist“, so der Verteidiger. Diese Worte hörten auch die Eltern und die beiden Schwestern des Verstorbenen, die als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Zu ihren Erwartungen an den Prozess wollten sich die Opfer-Anwälte nicht ausführlich äußern. Wichtig sei aber eins: Dass die ganze Wahrheit ans Licht komme.
Köln: Betriebsleiter entlastet Türsteher im Zeugenstand
Zur Wahrheitsfindung sollte auch der Betriebsleiter des Bordells beitragen. Er schilderte, wie sich die Situation aus seiner Sicht entwickelte. Er kenne den Angeklagten seit Jahren und beschrieb ihn als ausgesprochen freundlichen Mitarbeiter. Fast zu nett für den Job, sagte der Zeuge. Im Bordell gebe es ein Alarmsystem: Wenn in einem Zimmer etwa zehn Sekunden ein Telefonhörer abgenommen werde, müsse die Security nachsehen, ob alles in Ordnung sei. Der Hörer sei auch im aktuellen Fall abgehoben worden – parallel zur Verständigung des Türstehers durch die zweite Sexarbeiterin.
„Ich töte euch alle“, habe der Freier unter anderem gerufen. Völlig panisch sei der Türsteher dann ins Erdgeschoss gelaufen. „Ich dachte an einen Amoklauf, dass der Kunde vielleicht ein Messer oder eine Pistole hat“, so der Betriebsleiter. Der Freier sei wie von Sinnen gewesen und voll auf Kokain. Der Zeuge bestätigte die Version des Angeklagten – er habe keinen langen Würgegriff beobachtet. „Das war eher wie ein Wrestlingmatch“, sagte der Betriebsleiter. Ob der Türsteher tatsächlich in Notwehr gehandelt haben könnte, muss am Ende das Landgericht entscheiden. Der Prozess wird fortgesetzt.
