- Im Fall von Clemens K., der im Dezember 2019 vor seiner Wohnungstür in Dünnwald den Mitarbeiter der Stadtkämmerei, Kurt B. (47), erstochen hatte, hat ein Sachverständiger gesprochen.
- Die Einschätzung des Experten war eindeutig: K. könne sein Verhalten nicht ändern, er müsse unbedingt in eine Psychiatrie.
- Die Begründug war deutlich: Der Beschuldigte sei gefährlich, die Allgemeinheit müsse geschützt werden.
Köln – Das Resümee der psychiatrischen Sachverständigen ist eindeutig: „Er kann sein Verhalten nicht ändern. Sein Verhalten ist determiniert durch die Psychose.“ Und weiter: „Eine Unterbringung in der Psychiatrie ist unbedingt notwendig, um die Allgemeinheit zu schützen.“
Die Rede ist von Clemens K. (60), der im Dezember 2019 vor seiner Wohnungstür in Dünnwald den Mitarbeiter der Stadtkämmerei, Kurt B. (47), erstochen hatte, und der im März 2019 eine städtische Mitarbeiterin mit einem Schraubendreher attackierte. Bei der anschließenden Zwangsunterbringung im Krankenhaus Merheim hatte der 60-Jährige mit einem Besteckmesser eine Pflegerin angegriffen.
Dauerhafte Unterbringung notwendig
„Alle Delikte sind Ausdruck der Psychose“, die sich aufgrund einer seit mindestens drei Jahrzehnten nicht behandelten paranoiden Schizophrenie entwickelt und chronifiziert habe, so die Gutachterin. K. wähne sich in einer „chronischen Notwehrsituation. Die ist handlungsleitend. Darum geht er vor gegen die, die ihm angeblich Böses wollen.“
Aufgrund der Krankheit habe der 60-Jährige in allen drei Fällen in schuldunfähigem Zustand gehandelt. Der Beschuldigte sei aber so gefährlich, dass an einer dauerhaften Unterbringung in der Geschlossenen kein Weg vorbeiführe.
Clemens K. sei ein „Novum“
Bereits zuvor hatte ein Rechtspsychologe der LVR Klinik Essen, wo K. seit der Tötung von Kurt B. untergebracht ist, ausgesagt. Der Psychologe beschrieb K. als „Novum“. Noch nie habe er erlebt, so der Zeuge, dass ein Patient durchgehend in Isolation gehalten werden musste – eine Maßnahme, die sich die Klinik wöchentlich genehmigen lassen muss.
„Alle Ärzte, Pfleger, Psychologen sind sich einig, dass das Risiko zu groß ist, K. in die Gemeinschaft der Patienten zu integrieren“, so der Zeuge weiter. K. weigere sich „zu garantieren, dass er Pfleger und Mitpatienten nichts antue“.
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Darum sei der Hofgang des 60-Jährigen auch nur eine Stunde täglich, gefesselt und in Begleitung von drei Pflegern möglich. Am Dienstag geht der Prozess weiter. Geplant sind die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.


