Heinz W. (66) missbrauchte mehrere Jungen. Er hatte bereits Hausverbot in dem Mülheimer Kulturzentrum. Doch es wurde aufgehoben.
Kölner LandgerichtHätte der Pädokriminelle vom Bürgerhaus früher gestoppt werden können?

Der Angeklagte Heinz W. (66) wird von einem Wachtmeister zum Prozessauftakt im Landericht gebracht. Links: Verteidiger Jan Heeg
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Als freundlich wurde er beschrieben, der ehrenamtliche Mitarbeiter im Mülheimer Bürgerhaus – ein bisschen kauzig, aber äußerst hilfsbereit. Und Heinz W. (66) sei „der Mann mit der Kamera am Handgelenk“ gewesen, sagte eine Bekannte. Bei Veranstaltungen habe er immer viele Bilder gemacht. Doch den Fotoapparat nutzte der Mann auch bei grausamen Verbrechen. Er missbrauchte Kinder auf der Toilette der Einrichtung und bei sich zu Hause. Er filmte seine Taten, konnte so überführt werden. Nun kam vor Gericht heraus: Der Pädokriminelle hätte vielleicht viel früher gestoppt werden können.
Köln: Früheres Ermittlungsverfahren führte nicht zur Anklage
Beim zweiten Prozesstag im Kölner Landgericht erinnerte sich ein früherer Verantwortlicher des Bürgerhauses, dass sich vor mehr als zehn Jahren eine Mutter bei ihm über den Angeklagten beschwert habe. „Sie war sehr aufgeregt und hat berichtet, dass ihr Sohn auf der Toilette fotografiert wurde“, sagte der Zeuge. „Dann hab’ ich mir den Heinz geschnappt und ihn zur Rede gestellt.“ Der habe sich aber herausgeredet und erklärt, dass der Junge nur habe wissen wollen, was er da am Handgelenk habe. Er habe dem Kind dann lediglich erklärt, dass es sich um eine Kamera handle.
„Ich habe ihm die Kamera dann später abgenommen“, berichtete der Zeuge weiter. Er habe aber keine Bilder des Jungen darauf gefunden. „Aber er kann die Fotos ja schnell gelöscht haben oder er hat die Speicherkarte ausgetauscht“, so der Zeuge im Rückblick. Man habe den Vorfall damals äußerst ernst genommen und der Mutter zur Anzeige geraten. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, der Fall wurde aber ohne Anklage eingestellt. Zwar schienen die Ermittler von angefertigten Fotos ausgegangen zu sein. Eine sexuelle Motivation konnte W. aber offenbar nicht nachgewiesen werden.
Köln: Nach Hausverbot durfte der Angeklagte zurückkehren
„Wir haben Heinz natürlich sofort ein Hausverbot erteilt“, so der ehemalige Bereichsleiter des Bürgerhauses. Nach einem Dreivierteljahr sei er aber wieder zur Jahreshauptversammlung und später auch im normalen Dienstbetrieb zugelassen worden: „Wir gingen davon aus, dass an den Vorwürfen nichts dran war, weil wir auch von der Polizei nichts mehr gehört hatten.“ Das sei im Nachhinein betrachtet natürlich ein Fehler gewesen: „Ich bin mehr als enttäuscht von ihm. Unser Bürgerhaus war ein Schutzraum für jeden, ganz egal, wo er herkommt – und gerade für Kinder.“
Die Anklageschrift beschreibt, dass es nicht beim Missbrauch in den Räumen des Bürgerhauses geblieben war. So hatte der Angeklagte sich mit einer Frau aus prekären Verhältnissen angefreundet. Diese sei froh gewesen, dass Heinz W. ihr seine Hilfe angeboten habe. Sie ließ ihren damals zweijährigen Sohn sogar mehrfach bei dem „großväterlichen Freund“, so steht es in der Anklageschrift, übernachten. Dies nutzte W. immer wieder zum sexuellen Missbrauch – er dokumentierte seine Übergriffe. „Belohnt“ worden sei das Kind laut Staatsanwältin mit Schokolade.
Köln: Ermittler fanden eindeutiges Beweismaterial in Wohnung
Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren die Ermittler im Mai dieses Jahres auf die Filmaufnahmen und Fotos gestoßen. Es handelte sich um kinderpornografische Aufnahmen aus dem Internet, aber augenscheinlich auch selbsterstelltes Material. Eines zeigt den Missbrauch an einem etwa acht Jahre alten Jungen in den Toilettenräumen des Bürgerhauses im Jahr 2015. Nachdem die Polizei die Identität des Kindes ermittelt hatte, wurde die Mutter kontaktiert. „Das war ein Schlag ins Gesicht“, berichtete die Mutter. Über einen Zeitraum von drei Jahren habe man das Bürgerhaus besucht.
Eher bizarr erschien für Prozessbeobachter der Auftritt einer Bekannten des Angeklagten. Herzlich begrüßte sie den auf der Anklagebank sitzenden Mann und entschuldigte sich, ihn noch nicht im Gefängnis besucht zu haben – die Anreise sei zu beschwerlich, sie lebe ja nicht in Köln. Sie berichtete, dass sich vor allem ihre Mutter und ihre Tante lange Zeit um den heute 66-Jährigen gekümmert hätten. „Der Heinz ist ja im Heim aufgewachsen und hat selbst Missbrauch erfahren – er war einfach eine arme Socke“, berichtete die Zeugin. Sie wisse noch: Im Bürgerhaus sei er regelrecht aufgeblüht.
Köln: Angeklagter räumt Vorwürfe ein – weitere Anklage droht
„Das, was ihm vorgeworfen wird, trifft komplett zu“, hatte Verteidiger Jan Heeg beim Prozessauftakt für den Mandanten erklärt. Auf Nachfrage der Richterin sagte Heinz W., dass Kinder auf ihn eine sexuelle Anziehungskraft ausgeübt hätten. Davon sei er nun weg: „Es tut mir von Herzen leid und ich will das nie wieder machen.“ Ein psychiatrischer Gutachter muss nun klären, ob beim Angeklagten ein Hang zu diesen Taten besteht und er aktuell eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dem Mann, der viele Jahre in der Adventszeit im Veedel als Nikolaus tätig war, droht die Sicherungsverwahrung.
Dem Vernehmen nach hatte ein Vorgutachten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung nicht erfüllt, die Maßregel wurde auch nicht in der Anklageschrift gefordert. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch noch nicht alle Vorwürfe bekannt. Die Staatsanwaltschaft stieß bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger auf weiteres Material und kündigte eine zusätzliche Anklage an. Die könnte bei Zustimmung des Angeklagten noch im aktuellen Verfahren verarbeitet werden. Der Prozess geht weiter. Das Gericht hat Termine bis Anfang Dezember festgesetzt.
