Der 63-jährige Angeklagte bestreitet die Tat. Nun sagte die Schwester der Verstorbenen im Zeugenstand aus.
Mordprozess in KölnIngenieur soll seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt haben

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Andreas Bonnen beim Prozess im Kölner Landgericht
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Nach mehr als vier Jahrzehnten des Zusammenlebens soll ein Bauingenieur aus Wermelskirchen seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt und versucht haben, das Verbrechen als Selbstmord zu tarnen – davon geht die Staatsanwaltschaft im laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht aus. Der 63-jährige Angeklagte, dem eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes droht, bestreitet die Vorwürfe vehement und verwies beim Prozessauftakt auf frühere Suizidversuche seiner Frau. Am Freitag sagte im Zeugenstand die Schwester der Verstorbenen aus – und konnte ihre Verbitterung nicht verbergen.
Köln: Schwester der Verstorbenen sagt als Zeugin aus
Die 64-jährige Zeugin zeichnete ein komplexes Bild ihrer Schwester und der Ehe zu dem Angeklagten. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Peter Koerfers bestätigte sie, dass die Schwester über viele Jahre unter Depressionen litt. „Sie hat sich immer mehr zurückgezogen, an Familienfeiern nicht teilgenommen.“ Doch im letzten Jahr vor ihrem Tod habe sie wieder ins Leben zurückgefunden. „Da machte sie keinen depressiven Eindruck mehr und wirkte relativ zufrieden“, berichtete die Schwester. Mit einer Einschränkung: „Abgesehen von den Dingen, die das Zusammenleben in der Ehe anging.“
„Was waren das für Dinge?“, wollte Richter Koerfers wissen. „Sie war sehr unglücklich und hat uns erstmalig anvertraut, dass das Zusammenleben eine Katastrophe ist“, so die Zeugin. Auch von Scheidung habe ihre Schwester gesprochen. Finanziell ausgeliefert habe sie sich gefühlt und missachtet. Der Angeklagte sei gekommen und gegangen, wie er wollte, und habe nicht einmal Bescheid gesagt, wenn er Gäste eingeladen hatte. „Nach außen hin in der Nachbarschaft hat er sich immer fürsorglich und höflich dargestellt, dabei war er sehr ruppig zu ihr“, erklärte die Schwägerin.
Köln: Richter reagiert gereizt auf Zeugenaussage
Der Angeklagte habe sich einmal ins Ehebett gelegt, so habe es ihre Schwester berichtet, und den Arm seiner Frau von seiner Seite des Bettes regelrecht „weggeschleudert“, sagte die Zeugin. Das klinge vielleicht harmlos, aber sie meine auch mehr die psychische Gewalt, der ihre Schwester ausgeliefert gewesen sei. Er habe auch immer nur Essen für sich gekocht. „Lag das vielleicht daran, dass Ihre Schwester Kieferprobleme hatte und gar nicht richtig essen wollte?“, fragte Richter Koerfers. „Ja, das kann sein.“ Der Vorsitzende reagierte gereizt: „Dann stellen Sie es auch bitte so dar.“
Dass die Schwester schon einen Selbstmordversuch unternommen hatte, will die Zeugin später nur von einer Freundin erfahren haben. Hatte sie bei einer Polizeivernehmung von Wahnvorstellungen ihrer Schwester berichtet, rückte sie vor Gericht davon ab: „Sie hatte den Eindruck, ihr Mann hört ihre Telefonate ab und ortet sie über das Handy – das kann ja auch wirklich so gewesen sein.“ Übel nehme sie dem Schwager, dass sie nicht an der Beerdigung ihrer Schwester teilnehmen durfte. Er habe gesagt, er wolle eine größere Andacht nach Abschluss des Verfahrens nachholen.
Köln: Widersprüchliche Gutachten zur Todesursache
Doch das Mordverfahren zieht sich jetzt bereits über viereinhalb Jahre. Laut Staatsanwaltschaft soll der heute 63-Jährige seine Ehefrau zunächst mit Schlafmitteln im Kaffee ruhig gestellt, sie dann in die Badewanne gelegt haben. Plötzlich habe die 58-Jährige nach Luft geschnappt, woraufhin der Angeklagte sie an den Armen gepackt und unter Wasser gedrückt habe. Nach dem Eintritt des Todes habe er schließlich den Rettungsdienst gewählt. Nach einer Obduktion der Leiche kam der Mann in Untersuchungshaft. Er wurde aber nach wenigen Monaten wieder in die Freiheit entlassen.
Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte die psychischen Probleme seiner Ehefrau beschrieben. Sie habe sich diese nicht eingestehen wollen und körperliche Symptome vorgeschoben. Eine Vielzahl von Ärzten habe man gemeinsam aufgesucht, doch ohne Besserung. Die Probleme seiner Frau hätten zu einer Entfremdung geführt – doch eine mögliche Scheidung sei nie Thema gewesen. Am Tattag habe er seine Frau in der Badewanne vorgefunden. Unter Tränen schilderte der Mann, ihren Körper aus der Wanne geholt zu haben. Das sei ihm schwergefallen, er habe das sicher etwas „brachial“ gemacht.
Kernpunkt im Prozess ist die Aufklärung der Frage, woher die Verletzungen am Leichnam stammen – ob von einem gewaltsamen Herunterdrücken oder durch Rettungsbemühungen. Für Verteidiger Andreas Bonnen ist der Fall klar: „Mein Mandant hat seine Frau nicht getötet, es war ein Suizid.“ Der Angeklagte habe noch versucht, seine Ehefrau zu retten, was ihm nicht gelungen sei. Dem Vernehmen nach existieren mehrere Gutachten zum Tathergang, die sich teilweise widersprechen sollen. Ein Urteil in dem Verfahren will die Schwurgerichtskammer frühestens Ende Juni verkünden.
