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Attentate in Auftrag gegeben?Kölner Rockerboss streitet alles ab – und will einen Freispruch

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Der frühere Rockerboss Aykut Ö. (38) zwischen seinen Verteidigern Frank Nobis (l.) und Michael Hakner

Der frühere Rockerboss Aykut Ö. (38) zwischen seinen Verteidigern Frank Nobis (l.) und Michael Hakner

Das Kölner Landgericht arbeitet Schüsse an der Zoobrücke und auf ein Café in Buchheim auf. Der Angeklagte ist kein Unbekannter.

Mit völlig unterschiedlichen Bewertungen ist am Kölner Landgericht der Prozess um zwei versuchte Morde mit Schießereien mitten in Köln gestartet. Während die Kölner Staatsanwaltschaft den früheren Bandidos-Präsidenten Aykut Ö. (38) als Drahtzieher der Anschläge ausmachte und ihn wegen „einer Gefahr für die Allgemeinheit“ in Sicherungsverwahrung sehen will, streben die Verteidiger Michael Hakner und Frank Nobis einen Freispruch an. Anwalt Nobis sagte: „Herr Ö. bestreitet die Taten in vollem Umfang, er wird aber keine weiteren Angaben zur Sache machen.“

Köln: Gericht hat bereits Ersatzpersonal bereitgestellt

Aufgrund der strittigen Ausgangslage ist mit einem langwierigen Verhandlungsverlauf zu rechnen. Die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann hat bereits 26 Verhandlungstage bis zum 31. August angesetzt. Prozessbeobachter gehen jetzt schon davon aus, dass der Prozess in die Verlängerung geht – dafür sprechen auch die vorsorglich von der Kammer installierten Ersatzschöffen und -richter. Denn je länger ein solcher Strafprozess geht, desto höher ist die Chance, dass ein Beteiligter ausfällt. Die häufigsten Gründe dafür waren in der Vergangenheit Krankheiten oder Schwangerschaften.

Richterin Grassmann steht nun vor dem Problem, Hintergründe in einem Milieu aufklären zu müssen, in dem erfahrungsgemäß niemand gerne offen mit Richtern, Staatsanwälten oder Polizisten spricht. Zwar haben diverse Personen im Vorfeld detaillierte Angaben gemacht und Aykut Ö. dem Vernehmen nach belastet. Ob sie diese Vorwürfe aber im Zeugenstand wiederholen, gilt als fraglich. Die Richterin sprach bereits offen an, dass einige Beteiligte aus dem Rockerumfeld wohl die Auskunft verweigern werden – um sich nicht selbst zu belasten. „Das ist ja kein Geheimnis“, sagte sie.

Köln: Rockerboss soll sich Falschaussage erkauft haben

Wie schnell vermeintliche Zeugen auch umfallen können, zeigt die aktuelle Anklage. Ein Bandidos-Mitglied soll seinen früheren Boss zunächst schwer belastet, die Vorwürfe dann aber fallen gelassen haben – Aykut Ö. habe mit den Schießereien nichts zu tun, ließ der Mann verlauten. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft Ö. vor, dem Kronzeugen über Mittelsmänner einen Betrag von insgesamt 150.000 Euro gezahlt zu haben – damit dieser seine Aussage ändere. Wie der Zeuge, der grundsätzlich erneut aussagen muss, aktuell zu den Geschehnissen steht, wird der Prozess zeigen.

Zwei laut Anklage durch ihn veranlasste Vergeltungsaktionen gegen Mitglieder der damals verfeindeten Gruppierung Hells Angels wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Kölner Bandidos-Chef vor. Im Dezember 2018 hatten Mitglieder der Bandidos im Bereich der Zoobrücke einen VW Golf des Kontrahenten beschossen, den sie darin vermuteten. Es handelte sich aber um eine Verwechslung, getroffen wurde ein Unbeteiligter. Aykut Ö., der sich zu der Zeit in den Niederlanden aufgehalten haben soll – um laut Anklage ein Alibi zu haben –, soll die Aktion dennoch gefeiert haben.

Köln: Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung

Nach einer Prügelei mit einem „Höllenengel“ und anschließender Schießerei in der Kölner Innenstadt soll Aykut Ö. die nächste Racheaktion in Auftrag gegeben haben. Diesmal sei auf ein Café in Buchheim geschossen worden, das die Eltern des Kontrahenten betrieben hatten. Mit einer Maschinenpistole – laut Anklage besorgt von Aykut Ö. – hatte der Täter eine Schusssalve auf den Eingangsbereich abgegeben. „Die Gäste warfen sich unmittelbar auf den Boden“, hieß es in der Anklageschrift. Nur diesem Umstand sei es zu verdanken gewesen, dass es keine Verletzten gegeben hatte.

Die Ankläger sehen bei dem vorbestraften 38-Jährigen einen Hang zu schweren Straftaten, aufgrund dessen er für die Allgemeinheit gefährlich sei. „Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist erforderlich“, so die Staatsanwältin beim Prozessauftakt. Da die Vorwürfe nun schon viele Jahre zurückliegen – belastende Zeugenaussagen kamen sehr spät –, soll ein Gutachter im Prozess eine aktuelle Gefahrenprognose abgeben. Folgen der Sachverständige und auch das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, dann würde Aykut Ö. womöglich nie mehr in die Freiheit entlassen.