Südstadt-Kneipe„Schnörres“ in Köln muss Außengastronomie um 22 Uhr schließen

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Das „Schnörres“ in der Südstadt muss um 22 Uhr schließen.

Das "Schnörres" in der Südstadt muss um 22 Uhr schließen.

Die Vielzahl von Beschwerden sprächen für die „unzumutbarer Lärmimmissionen“, urteilte das Gericht über die Kölner Südstadt-Kneipe „Schnörres“.

Die einen wollen feiern, die anderen wollen ihre Ruhe: Kneipenlärm ist in Köln ein großes Thema. Regelmäßig fahren Polizei und Ordnungsamt Einsätze wegen Ruhestörungen und Lärmbelästigungen – besonders die Kneipenviertel werden oft angefahren.

Nun befasste sich das Verwaltungsgericht mit einem Fall von Lärmkonflikten mitten im beliebten Severinsviertel in der Südstadt. Die Stadt Köln hatte angeordnet, dass eine Gaststätte die Außengastronomie um 22 Uhr schließen muss. Dagegen sind die Betreiber der beliebten Kneipe „Schnörres“ juristisch vorgegangen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts mitteilte.

Die Betreiber wollten unter anderem erreichen, dass die Außengastronomie nicht schon um 22 Uhr schließen muss. Vorher war der Ausschank bis 24 Uhr möglich, doch dies hatte die Stadt untersagt. In diesem Punkt musste das „Schnörres“ nun eine Niederlage einstecken. „Die Vielzahl von Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft sowie die Protokolle von Ordnungsamt und Polizei sprechen für das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen, die ab 22 Uhr durch die Gaststätte verursacht werden“, teilte das Gericht mit.

„Schnörres“: Betreiber können Beschwerde beim OVG einlegen

Daher sei es „voraussichtlich rechtmäßig“ die Sperrzeitverlängerung anzuordnen. Auch das Schließen der Türen nach 22 Uhr sei nach derzeitigem Stand rechtmäßig. Das Gericht machte deutlich, dass die Betreiber Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen können.

Einen Teilerfolg erzielten die Betreiber bei der Beschallung durch die Musikanlage und der Anzahl der Veranstaltungen, die regelmäßig in der Südstadt-Kneipe stattfinden. In diesen Punkten gebe es noch Aufklärungsbedarf. Die Richter formulierten es so: Die Rechtmäßigkeit der Auflagen zur Anzahl von Veranstaltungen und zur Limitierung der Musikanlage sei noch nicht hinreichend beurteilt worden.

Die Stadt Köln habe die zulässigen Lärmwerte der Musikanlage noch nicht bestimmt, teilte die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes weiter mit. Im Oktober 2022 hatte die Stadt laut Gericht eine Limitierung der Musikanlage angeordnet. Die Kneipe war nach der Eröffnung im Jahr 2012 an der Straße „Im Ferkulum“ an die Dreikönigenstraße umgezogen.

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