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Brüsseler PlatzGerichtsurteil ist jetzt rechtskräftig - Stadt lässt Politik entscheiden

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Brüsseler Platz

Zu laut für die Anwohner ist es am Brüsseler Platz.

Im Rechtsstreit um den Lärm am Brüsseler Platz gibt es nun eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht.

Die Stadt Köln geht als Verlierer aus einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit mit Anwohnern des Brüsseler Platzes hervor. Nach einem nun rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster von September 2023 muss die Stadt effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf dem Platz ergreifen, um gesundheitsgefährdenden Lärm an den Wohnungen der Anwohner zur Nachtzeit zu unterbinden.

Eine Revision hatte das Gericht nicht zugelassen, gegen diese Entscheidung reichte die Stadt Ende des vergangenen Jahres eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein. Beim BVerwG in Leipzig wurde diese Beschwerde nun zurückgewiesen. „Das Urteil ist somit ab sofort rechtskräftig“, sagt Stefanie Beyer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, die das Anwohner-Ehepaar Reichenbach vertritt. „Die Stadt Köln muss nunmehr tätig werden und geeignete Lärmmaßnahmen ergreifen zum Schutz meiner Mandanten“, so Beyer. Die Ruhestörungen in der Wohnung des Paares zwischen 22 und 6 Uhr seien unzumutbar.

Sperrung des Platzes als letztes Mittel

Die Stadt muss nun laut BVerwG die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen: rund 60.000 Euro. Die Begründung für die Nichtzulassung der Revision werde man nun zunächst prüfen, teilte die Stadt auf Nachfrage mit. „Zuvor ist es leider nicht möglich, über weitere Maßnahmen zu entscheiden beziehungsweise der Politik Vorschläge zu unterbreiten“, so ein Stadtsprecher. Bei der Ausgestaltung wolle sich die Stadt Köln an den vom Oberverwaltungsgericht erwähnten Maßnahmen orientieren und diese der Politik zur Entscheidung vorlegen. Dazu gehören ein Alkoholkonsumverbot, ein Verweilverbot sowie die Einzäunung des Platzes.

Dass der Brüsseler Platz ein Treffpunkt für Nachtschwärmer ist, ist nichts Neues. Seit fast 20 Jahren halten sich in den Sommermonaten rund um die Kirche St. Michael zum Teil mehrere hundert Personen auf, vor allem an den Wochenenden kommt es dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen. Messungen in den Jahren 2011, 2016 und 2022 haben laut OVG ergeben, dass Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährdenden Geräuschimmissionen ausgesetzt waren: Die Messwerte hätten regelmäßig die Schwelle der Gesundheitsgefahr von 60 Dezibel bis weit nach Mitternacht überschritten. Die Maßnahmen, die die Stadt dagegen in der Vergangenheit ergriffen habe, seien unzureichend gewesen, heißt es im Urteil des OVG Münster.