Kommentar zum Stadthaus in KölnEin neuer Fall von kölschem Klüngel

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Für das Stadthaus in Deutz – hier der Westteil – sollte die Stadt laut Ratsbeschluss von 1995 ein Vorkaufsrecht sichern.

Für das Stadthaus in Deutz – hier der Westteil – sollte die Stadt laut Ratsbeschluss von 1995 ein Vorkaufsrecht sichern.

Die heutige Stadtverwaltung wäre gut beraten, bei diesem heiklen Thema rasch und umfassend für Transparenz zu sorgen.

Hat die Kölner Stadtverwaltung seinerzeit unter der Ägide von Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier einfach nur geschlampt? Oder hat sie möglicherweise absichtlich weder ein Vorkaufsrecht noch eine Kaufoption für das Stadthaus ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl der Stadtrat genau das 1995 beschlossen hatte?

Diese Frage mag sich nach Jahrzehnten nicht mehr zweifelsfrei klären lassen. Doch es würde einen wundern, wenn Ruschmeier, der als Mann galt, der nichts dem Zufall überließ, ein solcher Fauxpas unterlaufen wäre. Bekanntermaßen heuerte er nach seinem Abschied von der Stadt Köln sofort bei der Oppenheim-Esch-Holding an, über deren Fonds neben Stadthaus und Arena später auch der Bau der neuen Messehallen finanziert wurde. Projekte, bei denen mit der Zeit immer mehr Nachteile für die Stadt Köln offenbar wurden – wenn sie auch Meilensteine für die Stadtentwicklung waren.

Weil die Verwaltung den Ratsbeschluss offenbar ignoriert hat, ist der Stadt und damit den Steuerzahlern vermutlich ein Millionenschaden entstanden. Und die unrühmliche Kölner Klüngelgeschichte der vergangenen Jahrzehnte wohl um eine Episode reicher. Die heutige Stadtverwaltung wäre gut beraten, bei diesem heiklen Thema rasch und umfassend für Transparenz zu sorgen.

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