Ende September wurde der 54-Jährige zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Warum er trotzdem vorerst auf freiem Fuß bleiben darf, erklärt das Oberlandesgericht.
MissbrauchVerurteilter Kölner Fotograf bleibt auf freiem Fuß

Der Angeklagte während des Prozesses im Kölner Landgericht.
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Ein vom Landgericht wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilter Kinderfotograf (54) bleibt weiter auf freiem Fuß. Das bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag auf Nachfrage der Rundschau. Der 54-Jährige war am 28. September 2022 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von ehemaligen Kinderfotomodells zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Im Anschluss an die Urteilsbegründung hatte das Landgericht den Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann außer Vollzug gesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidiger des Angeklagten, als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Zur Begründung der Aussetzung der Untersuchungshaft hatte der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer, Dr. Peter Sommer, ausgeführt, dass weder Flucht- und Verdunkelungsgefahr noch Wiederholungsgefahr bestünde. Das Landgericht hatte unter anderem persönliche Gründe — darunter auch die schwere Erkrankung des Vaters des 54-Jährigen — für die Freilassung des Fotografen nach 15-monatiger Untersuchungshaft in der JVA Köln-Ossendorf angeführt. Gegen die Haftverschonung hatte die Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal Beschwerde eingelegt. Diese hat das OLG nun mit einer Entscheidung vom Mittwoch jedoch zurückgewiesen. Demnach habe der 2. Strafsenat am OLG die Ausführungen der 10. Großen Strafkammer als „hinreichend tragfähig angesehen“, wie OLG-Sprecherin Eva Moewes der Rundschau auf Nachfrage sagte.
Fälle aus den Jahren 1999 bis 2006
Der Kinderfotograf war vom Landgericht wegen vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von vier Jungen unter 14 Jahren — sie waren allesamt als Kinderfotomodells für den Angeklagten tätig gewesen — in den Jahren 1999 bis 2006 schuldig gesprochen worden. In weiteren zwölf, ursprünglich angeklagten Fällen, mit drei weitere mutmaßlichen Geschädigten, waren hingegen Freisprüche ergangen. Trotz der Freisprüche hatte das Gericht betont, dass das, was die mutmaßlichen Geschädigten in nicht öffentlichen Sitzungen ausgesagt hatten, „grundsätzlich zutreffend“ gewesen sei. Aufgrund der zum Teil viele Jahre zurückliegenden Geschehnisse hätten die für eine Verurteilung notwendigen konkreten Feststellungen jedoch nicht mehr getroffen werden können.

