„Wohnung war ein Kinderparadies"Mutmaßliches Opfer sagt gegen Fotografen aus

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Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Verteidigung geht von einer Suggestion der mutmaßlichen Opfer aus.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Verteidigung geht von einer Suggestion der mutmaßlichen Opfer aus.

Köln – Die Wohnung des heute 53 Jahre alten Fotografen sei ein „Kinderparadies“ gewesen. Mit Playstation, Beamer sowie einem Kühlschrank voller Softdrinks und Süßigkeiten. So beschrieb es am Donnerstag ein mutmaßliches Opfer (29) eines wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagten Kinderfotografen vor dem Landgericht.

Sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren soll der 53-Jährige zwischen 1999 und spätestens 2018 sexuelle Gewalt angetan haben. Als Tatorte zählt die Anklage besagtes „Kinderparadies“ ebenso Dienst- und Urlaubsreisen. Der Angeklagte, der seit Juli 2021 in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe vehement.

In der Penthousewohnung übernachtet

Nach der Jahrtausendwende war der 29-Jährige Fotomodel bei dem Angeklagten. Damals sei er acht Jahre alt gewesen und habe zwei Mal in der Penthouse-Wohnung übernachtet. Bei diesen Übernachtungen habe er mit dem 53-Jährigen in dessen Bett geschlafen. Während der Nacht sei es dann zu den Übergriffen gekommen.

Im Jahr 2013 seien die Erlebnisse bei ihm wieder „hochgekommen“, nachdem sein Vater ihm von einem sexuellen Missbrauch in der Kindheit erzählt habe, den dieser durch dessen Eltern erfahren habe. Da habe er beschlossen, zur Polizei zu gehen und den Angeklagten anzuzeigen.

Verfahren wird zunächst eingestellt

Doch aus den Ermittlungen wird nichts, das Verfahren wird eingestellt. Auch in die Anklageschrift finden diese Fälle keinen Eingang, da die Staatsanwaltschaft die Schilderungen des 29-Jährigen bei einer erneuten Prüfung als „irrtümliche Falschaussage“ bewertet habe, wie Verteidiger Prof. Ulrich Sommer vor Gericht betonte.

Wie auch die anderen mutmaßlichen Geschädigten sei der 29-Jährige Opfer von Suggestionen geworden; unter anderem von seiner Mutter und von Presseberichten, die seinen Mandanten vorverurteilten. Dennoch sind die Schilderungen des 29-Jährigen für die Nebenklagevertreter hochinteressant.

Aus den verschiedenen Aussagen lässt sich ein bestimmtes Muster ableiten

Aus den Aussagen des 29-Jährigen sowie der sechs mutmaßlichen Geschädigten — sie hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt — lasse sich ein „Modus Operandi“ des Angeklagten ableiten, sagte Nebenklageanwalt Alexander Cormann. In allen Schilderungen der mutmaßlichen Geschädigten, so Cormann, spiele die Spielkonsole eine Rolle.

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Immer sei das Spiel mit der Playstation an die Bedingung gebunden gewesen, beim Angeklagten auf dem Schoß zu sitzen. „Wir haben viele Parallelen, die auf ein kontinuierliches Muster, auf eine Taktik, hindeuten“, sagte Cormann weiter. Nebenklageanwältin Hiltrud Hören ergänzte: „Wir haben auch bei den Vorwürfen einen Modus Operandi.“ Die Annäherungen hätten fast immer im Schlaf stattgefunden. Auch die Sexualpraktiken würden sich stark ähneln, so Hören.Der Prozess wird fortgesetzt. (bk)

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