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Silvester in KölnStadt richtet erneut eine Böllerverbotszone ein

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Menschen zünden in der Altstadt Feuerwerkskörper vor dem Böllerverbotsplakat um das neue Jahr 2024 willkommen zu heissen.

Feuerwerksraketen sind in der Böllerverbotszone erlaubt. 

Die linksrheinische Zone reicht bis zu den Ringen. Das Ordnungsamt erfasst eine positive Bilanz aus vergangenem Jahr.

In Köln wird es an Silvester wieder eine großflächige Zone geben, in der nicht geböllert werden darf. Die Zone ist linksrheinisch und reicht bis zu den Ringen und schließt diese mit ein. Dort dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände der sogenannten Kategorie 2, also Kleinfeuerwerk, mit ausschließlicher Knallwirkung abgefeuert werden. Darunter sind Silvesterknaller und Böller zu verstehen. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk der Kategorie 2, bei denen es hauptsächlich um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen.

Das eingeführte Böllerverbot hat sich laut Stadt positiv ausgewirkt. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über den Lärm-, sowie die Feinstaubbelastung und viel Müll an Silvester beklagten. Zudem sollten durch das Verbot auch Polizei, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden, denn in zahlreichen Großstädten waren Einsatzkräfte zuvor mit Feuerwerkskörpern angegriffen und verletzt worden. Das Sicherheitskonzept entstand daher in enger Abstimmung mit der Polizei.

Nach Erkenntnissen des Ordnungsamts wurden in der gesamten Verbotszone deutlich weniger Feuerwerkskörper gezündet. Auch das Feedback aus der Bevölkerung fiel überwiegend positiv aus. Einige forderten eine Ausweitung der Verbotszone, was aus juristischen Gründen allerdings nicht möglich ist.

Strafen bei Verstoß von bis zu 200 Euro

Auch zum kommenden Jahreswechsel will das Amt für öffentliche Ordnung in der Böllerverbotszone verstärkt kontrollieren. Wer dort dennoch Feuerwerk abzündet, muss mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro rechnen, gesetzlich sind bis zu 50.000 Euro möglich. Unabhängig des Böllerverbots gilt rund um den Kölner Dom wie schon in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper. Stadtweit dürfen Feuerwerke weiterhin nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.