Taxi Ruf Köln hatte gegen den Wettbewerber geklagt.
Urteil vom Landgericht KölnUber darf App nicht mehr nutzen – Urteil noch nicht rechtskräftig

Blick auf ein Taxi-Dachzeichen.
Copyright: Paul Zinken/dpa
Der Mietwagenfahrtvermittler Uber darf keine Mietwagenfahrten mehr über die App-Funktion „Uber X“ vermitteln. Bei Zuwiderhandlungen wird laut der Entscheidung des Landgerichts für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft fällig. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte die Entscheidung vom 15. Oktober auf Nachfrage der Rundschau. Zudem untersagte das Gericht die weitere Nutzung der „Smartphone-Applikation Uber X für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung oder Durchführung von Fahraufträgen einzusetzen“, soweit diese Beförderungen gegen Entgelt erfolgten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Uber kann Rechtsmittel binnen eines Monats einlegen.
Geklagt gegen Uber hatte die Taxigenossenschaft Taxi Ruf Köln, nachdem sie herausgefunden hatte, dass das Unternehmen mit der App-Option Uber X gegen das Personenförderungsgesetz verstößt. Laut dem Gesetz ist es Mietwagenfahrern untersagt, Fahrtbestellungen direkt vom Kunden entgegenzunehmen. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits 2018 in einem ebenfalls Uber betreffenden Urteil festgestellt. Demnach ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zwischen Taxen und Mietwagenverkehr, „dass die unmittelbare Annahme von Beförderungsaufträgen durch den Fahrer während der Fahrt nur den Taxen vorbehalten“ sei. Mietwagen sind hingegen vom Gesetz verpflichtet, Bestellungen über eine Zentrale am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens an Fahrer zu vermitteln. Nachdem Taxifahrer von Taxi Ruf im vergangenen Jahr ein Laptop und ein Handy eines Uber-Fahrers zugespielt bekommen hatten, hatten diese aber nachweisen können, dass sich der Konzern nicht an die Vorschrift hält. Mitarbeiter von Taxi Ruf Köln bestellten Fahrten über die App-Option Uber X und konnten feststellen, dass ihre Order direkt auf dem Uber-Handy aufliefen. Damit war für die Taxifahrer klar, dass die App die Betriebssitz-Vorschrift umging.
Das Landgericht machte in seinem Urteil nun deutlich, dass es sogar Ziel der App sei, die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes zu umgehen. Wörtlich heißt es in der Gerichtsentscheidung, die der Rundschau vorliegt, dass „die Funktionalität der Anwendung nach Auffassung der Kammer auf einen Verstoß“ gegen das Personenbeförderungsgesetz „ausgerichtet“ sei.
„Das Urteil des Landgerichts bestätigt, dass die App so programmiert ist, dass es eines Betriebssitzes am Ende des Tages nicht bedarf“, kommentierte Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias, der die Klage vor Gericht vertreten hat, die Entscheidung am Freitag auf Nachfrage der Rundschau. Stattdessen sei die App so ausgestaltet, dass die vom Kunden bestellte Fahrt bei jenem Fahrer ausgespielt werde, der sich örtlich am nächsten zum Kunden befinde, so Mathias weiter.
