Fragen und AntwortenProzess um getöteten Mitarbeiter der Stadt Köln startet

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Tatort: Utensilien der Spurensicherung der Polizei, abgestellt vor dem Haus im Dünnwald.

  • Am 13. Dezember wurde der städtische Mitarbeiter Kurt Braun in Köln bei einem Hausbesuch erstochen.
  • Wie kam es dazu? Wieso wurde der Mann nicht gewarnt? Was war über den Angeklagten bekannt?
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Prozess.

Köln – Die Tat sorgte überregional für Entsetzen. Bei einem Hausbesuch wird ein Mitarbeiter der Stadt erstochen. Der mutmaßliche Täter ist schon vorher gewalttätig gewesen – doch davon wusste das Opfer nichts. Danach hat die Stadt ein internes Melderegister für solche Fälle eingeführt. Am Freitag startet der Prozess.

Was geschah am 13. Dezember?

Zwei Mitarbeiter der städtischen Kämmerei wollten beim säumigen Zahler Clemens K. in Dünnwald Geld eintreiben. Es ging um 387,50 Euro für einen zwangsweise angeordneten Krankentransport in die LVR-Klinik an Aschermittwoch 2019. Für den Stadtmitarbeiter Kurt Braun endete der vermeintliche Routine-Einsatz tödlich. Der 47-Jährige wurde bei dem Hausbesuch erstochen. Er erlag nach dem Angriff mit einem Küchenmesser noch am Tatort seinen Verletzungen.

Was wusste das Opfer über den Angreifer? 

Nichts von der Gewalttätigkeit. Der mutmaßliche Täter hatte schon vorher städtische Bedienstete angegriffen. Doch diese Vorgeschichte war der Kämmerei nicht bekannt. Die Mitarbeiter gingen ahnungslos und ohne Schutzkleidung zu dem Termin.

Was ist über den Angeklagten bekannt?

Der 60-Jährige galt nach Informationen aus Polizeikreisen schon vor dem tödlichen Angriff als gewalttätig. Es soll bereits im März 2019 eine städtische Mitarbeiterin mit einem Schraubendreher attackiert und verletzt haben – die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchten Mord. In einer psychiatrischen Klinik soll er zudem gegen zwei Pflegekräfte gewalttätig geworden sein. Bereits mehrere Jahre vor dem tödlichen Angriff befassten sich gesetzlich bestellte Betreuer mit dem Mann, der sich oft sehr widerwillig gegenüber den Betreuern verhalten haben soll und eine Mitarbeit ablehnte.

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Ein Betreuer soll aus Sicherheitsgründen nur schriftlich mit dem mutmaßlichen Täter korrespondiert haben. Diese Vorgänge sind aktenkundig und Bestandteil des beginnenden Verfahrens. Nach dem tödlichen Vorfall in Dünnwald ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass sich in den vergangenen Jahren vier Betreuer mit dem 60-Jährigen befasst hatten. Und: Mehrfach sollen sich Mieter über den Mann bei den Behörden wegen nächtlichem Lärm beschwert haben. Das Vorleben des Mann füllt bei den verschiedensten Behörden und Einrichtungen, wie etwa Gericht, Kliniken oder Staatsanwaltschaft, eine Vielzahl von Aktenordnern.

Warum wurde er nicht dauerhaft eingewiesen?

Der Angeklagte wurde in den vergangenen Jahren mehrfach von Ärzten untersucht, auch ein Psychiater befasst sich in einer Klinik mit dem Verdächtigen. Doch obwohl Behörden und Einrichtungen wie etwa Stadt, Kliniken, Gericht und die Kölner Staatsanwaltschaft von den massiven psychischen Erkrankungen des Mannes wussten, wurde der 60-Jährige nicht dauerhaft eingewiesen. Ob es Versäumnisse bei Ämtern, Krankenhäusern oder der Stadt gibt, wird möglicherweise der Prozess klären. Geplant sind in dem Verfahren zunächst zehn Verhandlungstage bis Mitte August.

Was droht dem Angeklagten?

Der Prozess am Freitag ist kein normaler Strafprozess. Es geht nicht um eine langjährige Haftstrafe wie bei anderen Verhandlungen nach tödlichen Angriffen. Es geht darum, ob der Verdächtige dauerhaft in die geschlossene Abteilung einer Klinik eingewiesen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord vor; er soll an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leiden. 

Wer hat den Vorsitz beim Prozess?

Das Verfahren wird von den sehr erfahrenen Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath geleitet. Die Juristin gilt als konsequent und durchsetzungsfähig und hat in den Prozessen die Zügel fest in der Hand. Grave-Herkenrath leitete in den vergangenen Jahren im Landgericht bereits mehrere große Verfahren und sprach Urteile in Kriminalfällen.

Was geschah nach dem tödlichen Angriff?

Seit April hat die Stadt ein eigenes Auskunftssystem zum Schutz der Mitarbeiter. Bevor sie zu ihren Terminen fahren, können sie erkennen, ob der Besuch Gefahren mit sich bringen könnte. Im Juni zog die Stadt eine erste Bilanz.  Insgesamt neun Personen werden als gefährlich eingestuft, teilte eine Sprecherin mit. 

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