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Extreme Trockenheit50.000 Euro Strafe drohen – Köln verbietet Wasserentnahme aus Bächen

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Der Flehbach am Wildgehege im Königsforst führt bereits wenig Wasser. (Archivbild)

Der Flehbach am Wildgehege im Königsforst führt bereits extrem wenig Wasser, berichtet die Stadt Köln (Archivbild)

Kölns Bäche trocknen aus. Deshalb greift die Stadt erneut zu einem Verbot – und das gilt gleich für mehrere Jahre.

Die nächste Hitzewelle steht bevor – und Kölns Gewässer leiden bereits jetzt unter extremer Trockenheit. Weil im Frühjahr zu wenig Regen gefallen ist, hat die Stadt erneut die Entnahme von Wasser aus Bächen im Stadtgebiet verboten. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 18. Juni in Kraft, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Nach Angaben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes führen viele Bäche derzeit deutlich weniger Wasser als üblich. Der Selbach auf der rechten Rheinseite sei bereits vollständig ausgetrocknet. Andere Gewässer wie Flehbach, Giesbach und Kurtenwaldbach weisen laut Stadt „extrem niedrige Wasserstände“ auf. Auch kurzfristige Regenschauer könnten die Lage nicht nachhaltig entspannen.

Rund 800 Grundstücksbesitzende sind von dem Verbot betroffen

Von dem Verbot sind alle 24 offen verlaufenden Fließgewässer in Köln betroffen. Während es an den linksrheinischen Bächen Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach nur wenige Berührungspunkte mit privaten Anliegern gibt, grenzen rechtsrheinisch deutlich häufiger Gärten und Grundstücke direkt an die Gewässer.

Vor allem diese Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen kein Wasser mehr aus den Bächen entnehmen. Die Stadt schätzt ihre Zahl auf rund 800 bis 900. Mit elektrischen Pumpen Wasser aus den Gewässern zu fördern, ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht zulässig. In der Allgemeinverfügung heißt es: „Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“

Neu: Die Allgemeinverfügung gilt jetzt bis 2030

Die Verwaltung begründet den Schritt mit den Folgen der niedrigen Wasserstände für die Natur. „Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer“, heißt es in der Mitteilung. Sinkende Wasserstände führten zu weniger Sauerstoff im Wasser, gleichzeitig steige die Temperatur. Dadurch würden Gewässerökologie und Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt.

Solche Verbote sind in Köln inzwischen keine Ausnahme mehr. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt wegen Trockenheit und Hitzeperioden ähnliche Allgemeinverfügungen erlassen. Neu ist jedoch die längere Geltung: Die aktuelle Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2030. Innerhalb dieses Zeitraums greift sie jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Oktober und kann je nach Wetterlage und Situation der Gewässer jährlich angepasst werden. (sbo)