Schutz für den „Colonius“Verband sieht Denkmalwert und stellt Antrag bei der Stadt

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Der Fernsehturm Colonius.

Köln – Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wertet den Kölner Fernsehturm „Colonius“ als schutzwürdig und will ihn zum Denkmal erklären lassen. Das könnte die Chance auf Fördergelder von bis zu 75 Prozent  der zwischen 39  und 44 Millionen Euro für die  Sanierung erhöhen, Köln müsste möglicherweise nur 25 Prozent zahlen, den Rest könnten sich Bund und Land teilen. Damit rückt eine Öffnung der Besucherplattform in rund 170 Metern Höhe ein  kleines Stückchen näher, sie ist seit Ende der 90er-Jahre geschlossen.

LVR rückt Nutzung des Turms in den Fokus

Dr. Ralf Liptau,  wissenschaftlicher Referent im  LVR-Amt für Denkmalpflege, sagt: „Ich halte es beim Denkmalschutz für sehr wichtig, dass nicht nur auf den Erhalt eines Gebäudes geachtet wird, sondern auch auf seine Nutzung.“  Doch der LVR ist nicht für den Denkmalschutz in Köln zuständig, laut Denkmalschutzgesetz NRW ist jede der 396 Kommunen als Untere Denkmalschutzbehörde für sich verantwortlich. In Köln ist das Stadtkonservator Thomas Werner – der in Vergangenheit eher skeptisch war, was den Denkmalwert des 266 Meter hohen „Colonius“ von 1981  angeht.   Der Turm sei anders als andere Exemplare spät  fertig gestellt worden und weder innovativ noch besonders konstruiert, sagte er im Sommer.

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Der LVR hat trotzdem   Denkmalschutz bei Werner beantragt.  Werner teilte mit: „Das Gutachten des LVR-Fachamtes liegt uns noch nicht in vollem Umfang vor.  Eine Bewertung des Turminneren steht  aus. Eine schriftliche Ergänzung wird nach der Besichtigung im März erfolgen. Wenn das Gutachten vollständig ist, werde ich dies analysieren, bewerten und anschließend das  Vorgehen festlegen.“  Liptau bestätigte den Termin, sagte aber: „Am Denkmalwert des ,Colonius’ ändert das nichts.“ Der Ball liege bei Werner.

Droht also ein Denkmal-Streit?

In letzter Konsequenz kann Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Entscheidung treffen, doch das ist noch weit weg, Liptau sagte: „Beide Seiten sind daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden.“  Laut seiner Aussage ist der Denkmalschutz gerechtfertigt, weil der „Colonius“ unter anderem bedeutend für die Stadtentwicklung ist. „Der Fernsehturm ist eng verbunden mit der Höhenentwicklung der Stadt.“  Erst der „Colonius“  und  seine  Antennen hätten  die Voraussetzungen geschaffen. Zudem  schließe der Turm  eine Bauentwicklung ab, die mit dem Stuttgarter Exemplar 1956 begonnen hat.  Anlass für die LVR-Prüfung war das Bemühen der Ratsgruppe „Gut“.

Ein Denkmalschutz könnte das Aus für geplante Hochhäuser an der  benachbarten Ecke Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße bedeuten, Werner hatte  gesagt: „Eine Unterschutzstellung  würde eine unmittelbar angrenzende Hochhausbebauung sicher nicht zulassen.“

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