Die Kölsch-Konvention legt fest, wie das Bier hergestellt wird. Die Originalurkunde galt lange als verschollen.
Am Tag des Deutschen BieresRheinisches Bildarchiv präsentiert verschollen geglaubte Kölsch-Konvention

Am Tag des Deutschen Bieres präsentiert das Historische Archiv mit Rheinischem Bildarchiv die lang als verschollen geltende Originalurkunde der Kölsch-Konvention. Zu sehen sind: Christian Kerner (v.l.), Alexander Rolff, Rudolf Päffgen, Thomas Deloy.
Copyright: Alexander Schwaiger
Nach dem Reinheitsgebot hergestellt, ist dieses Vollbier hell und hochvergoren, hopfenbetont, obergärig und blank, also gefiltert und klar. Sein Name „Kölsch“ ist eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug, das heißt, es darf nur in Köln und der näheren Umgebung gebraut werden. All dies legt die Kölsch-Konvention des Kölner Brauerei-Verbandes fest, die das Bundeskartellamt 1985 anerkannte.
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