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„Eine echt wirkende Legende“Warum eine Kölner Stadt-Beschäftigte Teil eines Schleuserrings werden konnte

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30.12.2025 Köln: Das Bezirksrathaus Ehrenfeld, von der Verwaltung auch als Kundenzentrum Ehrenfeld oder Bürgeramt Ehrenfeld bezeichnet.Venloer Straße 419.  Foto: Martina Goyert

In der Ausländerbehörde im Bezirksrathaus Ehrenfeld soll die Beschuldigte tätig gewesen sein.

Wie konnte eine Beschäftigte im Ausländeramt bei Aufenthaltstiteln betrügen? Stadt verweist auf Kontrollmechanismen.

Eine frühere Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts soll Teil einer Schleuserbande gewesen sein, die indischen Männern über Scheinehen Aufenthaltserlaubnisse verschafft haben soll. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen vier Personen erhoben. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Seit wann weiß die Stadt Köln von dem Verdacht?

Nach eigenen Angaben wurde die Stadtverwaltung 2025 von Sicherheitsbehörden darüber informiert, dass eine Mitarbeiterin mutmaßlich strafrechtlich relevant handelt. Die Stadt habe die Ermittlungen von Anfang an „vollumfänglich“ unterstützt, unter anderem, indem sie zügig alle benötigten Informationen und Dokumente bereitgestellt und Zugang zu den relevanten Dienstgebäuden ermöglicht habe. Festgenommen wurde die Frau offenbar bereits im Dezember, öffentlich wurde der Fall erst jetzt.

Arbeitet die Frau noch für die Stadt?

Nein. Die Stadt spricht von einer „ehemaligen Mitarbeiterin“. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten und der Festnahme war sie bei der Stadt Köln beschäftigt. Nachdem Ermittlung, Durchsuchung und Festnahme offengelegt worden waren, seien „unmittelbar personal- und disziplinarrechtliche Maßnahmen“ ergriffen worden, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Es folgte die Kündigung. Die Frau sitzt aktuell in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft Darmstadt sieht nach eigener Aussage Fluchtgefahr.

Gibt es weitere Verdächtige im Ausländeramt?

Nach Darstellung der Stadt nicht. Nach dem ihr bekannten Ermittlungsstand gehe sie davon aus, dass in Bezug auf das Ausländeramt „ein Tatgeschehen ausgehend von einer Einzelperson“ vorliege. Weitergehende Vorwürfe gegen Mitarbeitende oder das Amt seien nicht erhoben worden.

Was passiert mit den Aufenthaltserlaubnissen, die über die Masche erteilt wurden?

Laut Stadt wurden alle betroffenen Vorgänge der ehemaligen Mitarbeiterin überprüft. Die Erteilungen, die sich als rechtswidrig herausgestellt haben, seien bereits durch Rücknahmeentscheidungen aufgehoben worden.

Wie konnte es soweit kommen? Werden Fälle im Ausländeramt nicht gegengeprüft?

Nach Angaben der Stadt werden aufenthaltsrechtliche Entscheidungen in einem dokumentierten Vier-Augen-Prinzip bearbeitet. Hinzu kämen organisatorische Vorgaben: So sei es verboten, an eigenen Fällen oder an Fällen von Familienmitgliedern zu arbeiten, in der Einbürgerung seien Back- und Front-Office getrennt, außerdem gebe es unabhängige Prozessprüfungen. Alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen müssten im Fachverfahren und im Ausländerzentralregister erfasst und in der Akte schriftlich dokumentiert werden. Zugriffe auf die Datenverarbeitungssysteme und die Ausländerakten würden gespeichert. Das Amt werde zudem von verschiedenen Stellen kontrolliert – sowohl aus konkretem Anlass als auch anlassunabhängig.

Warum sind die Fälle dann nicht früher aufgefallen?

Die Stadt spricht von einer „echt wirkenden Legende“ mit Angaben zu vermeintlichem Wohnsitz und Heirat, auf der die Sachbearbeitung beruht habe. Erkennbar gewesen sei das nur durch die Häufung der Fälle. Gerade die bestehenden Kontrollmechanismen und Dokumentationspflichten hätten aber „im Wesentlichen“ zur Aufklärung beigetragen, so die Stadt.

Also kann das jederzeit wieder passieren?

Die Stadt versichert, dass sie unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die internen Systeme erneut geprüft hat. Mehrere Veränderungen sollen sicherstellen, dass etwa „die Häufung bestimmter Fallkonstellationen“ künftig noch schneller auffällt. Welche Veränderungen das konkret sind, teilte die Stadt nicht mit.

Gab es in der Kölner Stadtverwaltung schon ähnliche Fälle?

Ja. Erst vor wenigen Wochen wurde vor dem Amtsgericht Köln gegen eine Mitarbeiterin der Stadt verhandelt, die als Angestellte im Kundenzentrum Mülheim zwischen 2018 und 2020 in 35 Fällen falsche Pässe und Ausweise ausgestellt haben soll. Die Empfänger waren den Ermittlungen zufolge keine Asylbewerber, sondern Führungsköpfe der internationalen Kokainszene. Die Angeklagte Vanessa P. soll pro Ausweis zwischen 30.000 und 100.000 Euro erhalten haben. Vor Gericht bestritt sie, gewusst zu haben, wer die Empfänger waren. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 78.000 Euro.

Bereits 2023 war zudem eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit. Die damals 60-Jährige hatte Aufenthaltsdokumente gefälscht, um überwiegend syrischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, und ein Geständnis abgelegt. 2024 wurde die Haftstrafe in einer Neuverhandlung über das Strafmaß leicht auf vier Jahre und fünf Monate reduziert. Die Frau, zuletzt Gruppenleiterin im Ausländeramt, war 2022 bei einer Razzia festgenommen worden.

Sie hatte in manchen Fällen unrechtmäßig Reisepässe ausgestellt, meist aber sogenannte Fiktionsbescheinigungen. Diese erhält, wer einen Aufenthaltstitel beantragt hat, über den noch nicht entschieden ist. Die Papiere waren mit den Personalien von Menschen versehen, die in der Bundesrepublik lebten, und wurden über Mittelsmänner ins Ausland gebracht. Die geschleusten Personen waren angewiesen, die Dokumente auf der Reise nach Deutschland zu vernichten. Kaum angekommen, beantragten sie Asyl.