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Amtsgericht KölnZwei Jahre und zehn Monate Haft für Raubüberfall auf Rentnerin

3 min
21.04.2022, Köln:
Außenansicht des Landgericht und Amtsgericht Köln auf der Luxemburger Straße in Köln Sülz.
Donnerstag 21. April 2022
Aufgenommen am: 21.04.2022
Foto: Alexander Roll (Staff)

Am Kölner Amtsgericht wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchtem Raub verurteilt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Seniorin in ihrer Wohnung in Longerich überfallen zu haben. Der 29-Jährige war geständig. 

Einige Jahre blieb der Täter unentdeckt, der am 24. April 2019 eine 79-jährige Frau in ihrer Wohnung in Longerich überfallen hatte – bis ein Abgleich von DNA-Spuren und Fingerabdrücken die Ermittler zu ihm führte. Am Montag wurde dem 29 Jahre alten Mann vor dem Kölner Amtsgericht der Prozess gemacht. Versuchter Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung lauteten die Vorwürfe, die er einräumte. Er wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger um ein mildes Urteil gebeten.

Am Vormittag jenes Tages war der Angeklagte über eine Garage in den Garten der Frau geklettert und hatte die Tür zum Wintergarten aufgehebelt. In der Wohnung habe er ein „Wassergeräusch“ gehört und deshalb einen Rückzieher machen wollen, sagte er vor Gericht. Doch beim Versuch, wieder aufs Garagendach zu gelangen, seien die Blumentöpfe unter ihm zerbrochen, und er habe nicht die Kraft gehabt, sich doch noch hochzuhangeln. Eine Laterne fiel um.

Seniorin löste Notruf mit ihrem Notfallarmband aus

Weil die Bewohnerin das Geschepper gehört hatte, ging sie ins Bad neben dem Wintergarten. Dort traf sie auf den Einbrecher, der in die Wohnung zurückgekehrt war. Beide erschraken. „Wo ist der Schmuck?“, fragte er. Sie lief in die Küche, um die Tür zur Terrasse zu öffnen und um Hilfe zu rufen. Der Mann folgte ihr, forderte erneut Schmuck und versuchte, ihr die Goldkette vom Hals zu reißen. Nach den Angaben der Frau bei der Polizei stieß der Angeklagte sie dann von vorne so heftig, dass sie rücklings hinfiel. Er selber sagte vor Gericht, sie sei im Gerangel gestürzt. Danach habe er die Flucht ergriffen. Durch ein Fenster sei er nach draußen gelangt.

Davon, dass die auf dem Boden liegende Frau mithilfe ihres Notfallarmbands den Hausnotruf auslöste, will er nichts mitbekommen haben. Über eine Gegensprechanlage schilderte sie jemandem vom Roten Kreuz, der sich meldete, was passiert war. Er verständigte ihre Tochter, die nebenan wohnte und gleich herüberkam.

Opfer entwickelte Angststörung

Am Montag sagte sie im Zeugenstand, welches Bild sich ihr geboten hatte: „Überall Blut, der Anblick war richtig schlimm“. Aus der Platzwunde am Kopf, welche die Mutter sich beim Sturz zugezogen hatte, floss deshalb so viel Blut, weil sie regelmäßig Blutverdünner einnahm. Außerdem hatte sie sich den rechten Ellbogen gebrochen. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht und operiert.

Die Folgen für die gebrechliche Frau, die unter anderem an Parkinson litt und drei Jahre nach der Tat starb, seien gravierend gewesen, sagte ihre Tochter. Ohnehin ängstlich, habe ihre Mutter eine Angststörung entwickelt und sich nicht mehr getraut, allein vor die Tür zu gehen. Rapide habe sich ihr Zustand verschlechtert, schließlich sei sie in ein Heim gekommen. Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, um sich bei der Tochter, die bis zur Ermittlung des Täters ebenfalls mit Ängsten zu tun gehabt hatte, zu entschuldigen. „Es tut mir sehr leid, was ich gemacht habe. Ich hasse mich selber dafür“. Die Zeugin schwieg.

Angeklagter soll unter Suchtdruck gestanden haben

Der Verteidiger machte geltend, sein Mandant, in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen und von Grundsicherungsgeld lebend, habe damals Haschisch, Kokain und Ecstasy konsumiert und zur Tatzeit unter Suchtdruck gestanden. Ihm sei klar, dass er etwas gegen seine Sucht unternehmen müsse, und er sei bereit, eine Langzeittherapie zu machen. Der 29-Jährige ist mehrfach vorbestraft und hat bereits eine längere Haftstrafe verbüßt. Mehrere Verfahren gegen ihn, darunter wegen mutmaßlicher Fälle von besonders schwerem Diebstahl, sind anhängig.

Der Prozess endete mit einem letzten Wort außer der Reihe. Aus dem Publikum meldete sich der Sohn der verstorbenen Frau, neben den sich die Zeugin nach ihrer Aussage gesetzt hatte, und sagte an den Angeklagten gewandt: „Meine Schwester nimmt die Entschuldigung an. Machen Sie so etwas nie wieder!“